Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern hat die Regierung von Oberbayern mit Planfeststellungsbeschluss den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 92 im Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck München-Feldmoching und dem Autobahnkreuz Neufahrn bei Freising genehmigt. Im Zuge der Maßnahme soll auf dem rund zwölf Kilometer langen Teilstück in beiden Fahrtrichtungen durchgängig ein weiterer Fahrstreifen an die Bestandsstrecke angebaut werden. Die Pläne sehen auch vor, streckenweise Lärmschutzanlagen zu erweitern bzw. neu zu bauen. Die beiden Anschlussstellen Ober- und Unterschleißheim sollen grundlegend neu konzipiert und den verkehrlichen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit angepasst werden.
Ziel des Ausbaus ist es, den Autobahnabschnitt auch auf künftige Verkehrsanforderungen im wirtschaftlich boomenden Münchner Norden auszulegen. Insbesondere sollen der Verkehrsfluss zu Spitzenzeiten verbessert und die Anwohner entlang der Strecke zwischen Ober- und Unterschleißheim besser vor dem Verkehrslärm der Autobahn geschützt werden.
Im Zuge des aufwändigen und umfangreichen Verfahrens hat die Regierung von Oberbayern von der Ausgangsplanung bis zur 4. Tektur insgesamt rund 280 Einwendungen von Privatpersonen und 105 Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte insbesondere durch entsprechende Auflagen zum Natur-, Landschafts-, Gewässer-, Boden- und Lärmschutz sowie zu Belangen der Land- und Forstwirtschaft. Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft sollen naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von etwa 34 Hektar durchgeführt werden.
Um den Fortschritt des Bauprozesses zu beschleunigen, hatte die Regierung von Oberbayern bereits im Februar 2024 von den gesetzlichen Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes Gebrauch gemacht und durch eine sogenannte vorläufige Anordnung nördlich der Ruderregattastrecke Oberschleißheim technisch aufwändige Vorarbeiten zugelassen, die bereits abgeschlossen sind. So wurden beispielsweise vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel und Rohrleitungen im Baustellenbereich versetzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den festgestellten Planunterlagen von Samstag, 16. Mai 2026 bis einschließlich Freitag, 29. Mai 2026 ausschließlich auf der Internetpräsenz der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfb-strassenrecht-obb zur Einsicht veröffentlicht. Personen, die nicht über einen Zugang zum Internet verfügen, können die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon (0 89) 2176-2833 oder -2122 in der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 4120 einsehen.
Soweit gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Rechtsmittel erhoben werden, obliegt die weitere Umsetzung des Vorhabens der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern als Vorhabenträgerin.
Bericht: Regierung von Oberbayern – Foto: Hötzelsperger



