Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, gaben private Haushalte im Jahr 2023 durchschnittlich 44 Euro pro Monat für Haushaltsreinigung, Blumen und Gärtnern aus. Dies entspricht einem Anteil von rund 1,4 Prozent der gesamten Konsumausgaben privater Haushalte in Bayern. Rechnet man die Kosten für Grundbedürfnisse aus den Konsumausgaben heraus, ergibt sich ein Anteil von 3 Prozent an den übrigen Ausgaben.
Fürth. Die Zeit um Ostern ist traditionell ein beliebter Zeitpunkt, sich dem Frühjahrsputz zu widmen. Eine gute Gelegenheit also, sich diesen Posten im Budget bayerischer Haushalte genauer anzusehen. Hierzu eignen sich die Ergebnisse der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2023, für die deutschlandweit mehr als 50 000 private Haushalte über drei Monate hinweg ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentierten. Aus den Daten geht hervor, dass Haushalte in Bayern durchschnittlich rund 7 Euro pro Monat für Haushaltsreinigungs- und pflegemittel aufwendeten. Ausgaben für Großgeräte, die der Haushaltsreinigung dienen, beliefen sich im Schnitt auf knapp 4 Euro im Monat. Hierzu zählen beispielsweise Staubsauger, Dampfreiniger und Bohnermaschinen.
Rund 17 Euro wurden für Blumen und benötigtes Zubehör aufgewendet
Auch dem Garten und Balkon gilt im Frühjahr besonderes Augenmerk. Rund 17 Euro gaben bayerische Haushalte 2023 monatlich für ihre Blumen und benötigtes Zubehör im häuslichen Bereich aus. Knapp 7 Euro hiervon gingen an Gartenartikel, zum Beispiel Blumentöpfe, Rankhilfen, Pflanzerde und Düngemittel. Gute 10 Euro gaben Haushalte für Pflanzen, Samen und Blumen aus. Von den monatlich rund 60 Euro, die die Haushalte durchschnittlich für Möbel und andere Einrichtungsgegenstände ausgaben, gingen knapp 4 Euro an Garten- und Balkonmöbel. In der Ausgabekategorie „Werkzeuge und Geräte für Haus und Garten“ finden sich neben Heimwerker-Artikeln wie Bohrmaschinen und Sägen auch kleinere und größere Gartengeräte wie zum Beispiel Rasenmäher, Schubkarren und Spaten. Insgesamt 12 Euro pro Monat gaben Haushalte für Artikel dieser Kategorie im Durchschnitt aus.
Zusammengenommen ergibt sich für die Bereiche Haushaltsreinigung und Blumen- bzw. Gartenpflege ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 44 Euro. Bezogen auf die gesamten Konsumausgaben privater Haushalte in Bayern entspricht dies einem Anteil von 1,4 Prozent. Rechnet man die Ausgaben für Grundbedürfnisse – also die Kosten für Wohnen, Energie sowie Lebensmittel und Bekleidung– aus den Konsumausgaben heraus, erhöht sich der Anteil für Gärtnern und Haushaltsreinigung an den übrigen Ausgaben auf 3 Prozent.
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik – Archiv-Foto: Rainer Nitzsche (Blumen- und Hausschmuck auf dem Samerberg)
Hinweis zur aktuell laufenden Erhebung: Teilnehmer gesucht, 90 Euro Dankesprämie
Zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben finden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) statt. Für die Teilnahme an dieser Befragung suchen wir noch freiwillige Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Prämie von 90 Euro.
Aktuell fehlen besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen und Mehrpersonenhaushalte, in denen z.B. Singles oder Paare mit einem Elternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben. Zudem suchen wir für das Jahr 2026 noch Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Sie sind interessiert? Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online verfügbar unter www.lwr.de.
Methodische Hinweise:
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird alle fünf Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Seit 1962/63 geben private Haushalte hierfür freiwillig Auskunft über ihre Ausgaben, ihre Wohnverhältnisse, ihr Vermögen und ihre Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern. Bei der EVS handelt es sich um eine sogenannte Quotenstichprobe von brutto etwa 0,2 % aller privaten Haushalte deren regelmäßiges monatliches Haushaltsnettoeinkommen weniger als 18 000 Euro beträgt. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten sowie Personen ohne festen Wohnsitz. 2023 stand neben der klassischen Teilnahme mittels Papierfragebogen erstmals eine App für Mobiltelefone und Webbrowser zur Verfügung. Rund 77 % der teilnehmenden Haushalte nahmen von dieser Möglichkeit Gebrauch.




