Die AG ELF Oberbayern bedankt sich bei der Bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber für den kurzfristigen Termin, mit Hintergrund, das aktuelle Wolfsgeschehen in Oberbayern zu besprechen.
Neben der Staatsministerin Michaela Kaniber und dem Leiter des Referates Z7, Dr. Christian Köpl, nahmen von Seiten der AG ELF Michael Hamburger, Rupert Staudhammer, Walter Ulrich, Max Weichenrieder sowie Roland Kirr am Gespräch teil. Als Gast war Martin Bartl vom Landesverband Bayerischer Schafhalter eingeladen. Hierbei wurden im Vorfeld Ideen zum weiteren Umgang mit dem Thema Wolf in Bayern vom Ausschuss eingereicht. Diese Ansätze wurden bei dem Treffen von beiden Seiten genau erläutert und ausführlich diskutiert. Man war sich darüber einig, dass es wichtig ist, den Bayerischen Aktionsplan Wolf weiter voranzubringen und diesen wie vorgesehen umzusetzen. Ein wichtiger Punkt ist es, die Erfassung und Ausweisung der „schützbaren“ und „nicht schützbaren Weidegebiete“ weiter schnell umzusetzen. Dr. Christian Köpl, erläuterte hierbei genau die Vorgehensweise. Ziel müsse es sein, rechtlich möglichst große Sicherheit für alle Beteiligten zu erlangen. Man sei in der Frage der Weideschutzgebiete auch im ständigen Austausch mit den betroffenen Ländern im Alpenraum und verfolge das Ziel stetig weiter. Darüber hinaus beobachte man die Entwicklungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa in Schweden und Frankreich.
Die AG ELF-Gruppe bedankte sich bei der Ministerin für den eingeschlagenen Weg des Landwirtschaftsministeriums und ermunterte sie, diesen auch konsequent weiter zu verfolgen. Hierbei wurde ihr auch die Rückendeckung der anwesenden Vertreter zugesichert.
Enttäuscht zeigten sich beide Seiten von den Klagen der Umweltverbände gegen die erteilte Abschussgenehmigung beim Wolf in Oberbayern. Der „Bayerische Aktionsplan Wolf“ sei von allen Verbänden und betroffenen Parteien ausgearbeitet worden. Der Wolf im Chiemgau habe eindeutig Grenzen überschritten, die eine Entnahme rechtfertigen, so die Meinung des Ausschusses. Diese Linie werde hier einfach verkannt und die getroffenen Vereinbarungen und der Aktionsplan werden ignoriert.
Angesichts der bevorstehenden Weidesaison machen sich alle große Sorgen, wie sich eine erneute Anwesenheit eines Problemwolfes vor allem im Alpenraum und Voralpenraum während der Weideperiode auswirken könnte. Schaut man in Nachbarländer wie Österreich und Südtirol, kann man erahnen, was dann auf die Betroffen zukommen wird. Bestandsreduzierungen und Betriebsaufgaben sind nur einige der vorprogrammierten Konsequenzen. Grundsätzlich ist auch die Frage berechtigt, ob der Schutz einer einzelnen Art wie die des Wolfes, welche zusätzlich in Europa eine stabile Größe mit beachtlichen Zuwachsraten erreicht hat, über die von vielen anderen gestellt werden darf.
Die Weidetierhaltung ist eine der wichtigsten Haltungsformen der heimischen Landwirtschaft. Sie ist der Garant für den Erhalt vieler seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie bietet maximales Tierwohl und ist ein wesentlicher Baustein zum Erhalt unserer bayerischen Kulturlandschaft.
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Dies alles setzen wir aufs Spiel für den Schutz von wenigen Problemtieren.
Meinungsaustausch mit Wolfsexperten der AG ELF
Zu einem weiteren Meinungsaustausch über die Wolfsproblematik trafen sich die Wolfsexperten der AG ELF mit Staatsminister Thorsten Glauber im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt. Die weitere Entwicklung des Wolfsgeschehens in Bayern im Vorfeld der neuen Weidesaison, der Umgang mit zunehmenden Wolfsvorkommen und Rissen sowie die Umstände der Allgemeinverfügung für die Entnahme des „Chiemgau-Wolfs“ und deren gerichtliche Rücknahme treibt die Gruppe besonders um. Diese Aussetzung der Allgemeinverfügung werfe die Bemühungen für ein wirksames Wolfsmanagement zurück, so die AG ELF Vertreter. Die bayerischen Weidetierhalter hatten Vertrauen in den Wolfsmanagementplan-Bayern. Alle Seiten haben an diesem Papier mitgearbeitet. Dabei mussten Kompromisse eingegangen werden, sowohl auf Seiten der Landwirtschaft als auch auf der Umweltseite, was nicht immer einfach war, aber am Ende sollte ein Papier entstehen, das für alle bindend ist und Rechtsicherheit bietet.
Diese Bemühungen sind von Seiten der klagenden Naturschutzverbände nun zunichte gemacht worden und die Landwirte haben das Vertrauen verloren.
Dieses müsse umgehend wieder hergestellt werden, so die AG ELF. Gerade im Alpen- und Voralpenraum ist effektiver und zumutbarer Herdeschutz nicht umsetzbar. Herdenschutzhunde, Behirtung, Einstallung und vielfach auch der Zaunbau im felsigen und unwegsamen Gelände könne niemand auf Dauer leisten, so die AG ELF Vertreter.
Ein Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung sei unmöglich in „nicht schützbaren“ Gebieten. Wenn die Weidetierhaltung und die vorwiegend kleinstrukturierte, landwirtschaftliche Tierhaltung wegbrechen, geht ein wesentlicher Teil der Landeskultur verloren.
Staatsminister Thorsten Glauber, zeigte Verständnis für die Sorgen der Weidetierhalter. Auch er habe gehofft, dass die getroffenen Zusagen der Beteiligten Parteien eingehalten werden. Die Allgemeinverfügung wurde auch nicht leichtfertig veranlasst. Beim „Wolf im Chiemgau“ wurden auch nach seiner Auffassung gleich mehrere Punkte des Managementplanes erreicht, die eine Entnahme rechtfertigen.
Man werde aus diesen Erfahrungen lernen, so Glauber und versicherte, weiter an Lösungen für ein Miteinander zu arbeiten. Der Wolf ist in Bayern in einigen Gebieten bereits sesshaft und werde auch dauerhaft aus anderen Regionen zuwandern. Hierfür bedürfe es für alle Beteiligte Rechtssicherheit.
Auch in Bezug auf die geäußerte Kritik an der sog. „Jägerliste“ in die sich Jagdausübungsberechtigte eintragen lassen müssen, wenn diese bereit sind einen Problem-Wolf zu entnehmen, zeigte Glauber Verständnis. Man werde auch hier Nachbesserungen vornehmen. Keiner wolle, dass Personen, die für eine Entnahme bereit sind, öffentlich angeprangert werden.
Von den Gesprächsteilnehmern wurde ebenfalls neuen Lösungsansätze besprochen, wie zum Beispiel das „Brandenburgische Modell“. Ein weiteres Modell für aktives Wolfsmanagement stellte Walter Ulrich vor. Dabei würden Gebiete nach ihrer Eignung als Lebensräume für Wölfe ausgewiesen, in denen der Beutegreifer nicht bejagt wird. Tiere, die diese Gebiete verlassen, sollen entnommen werden. So würde auch die Scheu der Wölfe außerhalb der Wolfszonen erhalten, Wölfe würden sich nicht mehr an Besiedelungen heranwagen. Dafür müsse jedoch auch der Rechtsrahmen geschaffen werden.
Roland Kirr, Wolfsexperte der AG ELF, weist auf die Nützlichkeit der Schafhaltungen für die Biodiversität und den Artenschutz hin. Der Wolf sei selber eine präsente Art, die jeder sieht. Viele Insekten, Vögel und Pflanzenarten seien unscheinbar, leben aber nur in kleinen Gebieten. Diese verliere man unwiederbringlich, wenn die Weidehaltung verschwindet.
Max Weichenrieder fordert die Erstellung eines Gutachtens für Bayern, das geeignete Lebensräume für Wölfe ausweisen soll, in denen ihr Bestand gesichert werden kann. Eine Ausbreitung auf alle Landesteile müsse zur Erhaltung der Landeskultur verhindert werden.
Staatsminister Thorsten Glauber zeigte sich sehr aufgeschlossen für die Anregungen und versicherte, er wolle im Ministerium und beim Landesamt für Umweltschutz an Lösungswegen arbeiten lassen. Er schränkte jedoch seine Möglichkeiten auf Bundesebene dahingehend ein, dass er innerhalb der Bund-Länderkonferenz in der Minderheit sei. Er bemühe sich auch innerhalb der Staatsregierung um einheitliche Positionen, um diese auch nach außen zu vertreten. Die Naturschutzorganisationen will er nach dem nicht eingehaltenen Wort, die Entnahmeverfügung nicht zu torpedieren, noch stärker in die Verantwortung nehmen. Ihre bisherigen Beteuerungen zur kleinteiligen Landwirtschaft mit möglichst viel Freilauf der Tiere auf den Höfen und Weiden, stehe im Widerspruch zu der ungehinderten Wolfsausbreitung. Staatsminister Glauber versicherte den Gesprächsteilnehmern, er wolle möglichst sichere Rechtsgrundlagen schaffen, damit Anträge zur Entnahme nicht so leicht zum Scheitern gebracht werden können.
Gespräch mit dem Landesjagdverband Oberbayern
Die AG ELF suchte auch das Gespräch mit dem Landesjagdverband Oberbayern. Der Landesvorsitzende Ernst Weidenbusch hatte sich im Zuge der Diskussion um die Entnahme des Problemwolfs im Chiemgau über Mängel der Entnahmeverfügung geäußert. Es ist wichtig mit allen Beteiligten zu sprechen und deren Sichtweise zu kennen. Nur so komme man auch zukünftig schneller zum gemeinsamen Ziel
So können auch Missverständnisse und Vorurteile ausgeräumt werden, die im Vorfeld entstanden sind. Die AG ELF wies dabei auch auf die Bedürfnisse der betroffenen Tierhalter hin. Es dürfe auf keinen Fall vergessen werden, dass die Jagdausübung auf Grund und Boden der bayerischen Bauern passiert. So sollten alle Seiten daran interessiert sein, dass es nur ein Miteinander gibt.
Der Vorsitzende Wolfgang Morlang, in Begleitung von Florian Pfütze aus dem Kreisverband Weilheim, erläuterte die Bedenken der Jägerschaft zur Entnahmeverfügung, die ihrer Meinung nach einige „handwerkliche“ Fehler aufwies. So sahen z.B. alle Gesprächspartner es für sehr kritisch an, dass sich ein Jagdausübungsberechtigter für eine potentielle Entnahme eines Problemtieres in eine Liste eintragen müsse. Dies verstoße zum einen gegen den Datenschutz und zum anderen diene diese Liste zur Abschreckung für alle Jäger. Würde diese Daten veröffentlicht, drohen den Personen und auch deren Familienangehörigen massive Drohungen und Anfeindungen. Dies sollte man spätestens aus der Entnahme des Bären „Bruno“ gelernt haben. Hier herrsche dringend Handlungsbedarf!
Dem Vorschlag aus der AG ELF-Gruppe, grundsätzlich alle Jagdausübungsberechtigten Berufsjäger und Pächter die Entnahme freizustellen, würde der Jagdverband sehr begrüßen. Da der Personenkreis und deren Jagdausübungsberechtigung behördlich erfasst sind, wäre hier für die zuständigen Behörden als ein transparentes Verfahren schon vorhanden.
Für die betroffenen Tierhalter und Bauern, die durch die Übergriffe Tiere verloren haben, zeigten die obersten Jäger Verständnis und beide Seiten wollen zum Thema Wolf und einigen weiteren gemeinsamen Themen in Verbindung bleiben.
Der Problemwolf „GW2425m“ wurde zwischenzeitlich lt. DNA-Abgleich in Tschechien überfahren. Dafür gibt es aktuell einen neuen Wolfsverdacht in Freilassing. Eine Jägerin hat dort einen gerissenen Reh-Kadaver gefunden. Es wurde eine DNA-Probe genommen, um zweifelsfrei feststellen zu können, ob es sich dabei tatsächlich um einen Wolfsriss handelt.
Text: Michael Hamburger, Stv. ELF Bezirksvorsitzender Oberbayern
Foto: Pia Regnet / StMELF