Aktuell aus dem Bayerischen Kabinett: Bayerisches Bauturbo-Gesetz
Weniger Bürokratie, größere Flexibilität, mehr Wohnraum: dafür zündet die Staatsregierung den Bauturbo! Mit dem neuen Artikel 4 wird das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau prominent in der Bayerischen Bauordnung verankert – sowohl im Neu- als auch im Aus- bzw. Umbau.
Bisher gab es teilweise Probleme, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entsprochen hat. Oft mussten Abweichungen im Einzelfall beantragt und genehmigt werden. Der Bauturbo bündelt nun bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand in einem neuen eigenen Abschnitt „Umbau“. Dies erleichtert den Umbau zu Wohnzwecken deutlich. Denn nach einer vereinfachten Aufstockung, die bereits seit 2025 gilt, wird nun auch der Umbau im Gebäude selbst umfasst. Damit entsteht mehr Spielraum: Einzelfallentscheidungen sind nicht mehr nötig, dadurch entfallen separate Anträge und Bürokratie. Bestehende Bauteile können bleiben, wie sie sind.
Und auch für neue Bauteile gilt: Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Diese Erleichterungen gelten konkret beim Brandschutz, beim Schall- und Wärmeschutz und bei vorgeschriebenen Höhen von Aufenthaltsräumen.
Beispiele für Erleichterungen:
• Wohnungen in Bürogebäuden
• Schallschutz im Altbau
• Schaffung 3. Wohnung in Zweifamilienhaus.
Damit wird auch der Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, gefasst unter Vorsitz und auf Initiative von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, in Landesrecht umgesetzt.
Bericht: Bayerische Staatskanzlei – Foto: Hötzelsperger



