Zuerst war von der 3-G-Regel auf die 2-G-Regel abgeändert worden, doch jetzt hat sich die Vorstandschaft des Musikfördervereins der Blaskapelle Wildenwart entschlossen, die für Freitag, 12. November angesetzte Jahresversammlung (mit Auftritt der Jugendkapelle) im Vereinshaus Atzing ganz abzusagen.
Archiv-Foto: Hötzelsperger – Jugendblaskapelle bei der JHV des Musikfördervereins Wildenwart im Atzinger Vereinshaus im Jahr 2012