- Corona-Pandemie / Verlängerung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25. August / mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen / Testpflicht für Besucher und Personal in Alten- und Pflegeheimen / Impfangebot an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren
Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 25. August 2021 verlängert. Ab dem 28. Juli 2021 gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:
- An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100 auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Vorgaben, insbesondere bei der FFP2-Maskenpflicht.
- Für den Betrieb von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen gelten folgende besonderen Vorgaben: Die Bedienung muss am Tisch erfolgen, Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht zulässig.
- Bedeutende Vorgaben der Rahmenkonzepte werden aufgrund Hinweisen der Rechtsprechung künftig wieder unmittelbar in der 13. BayIfSMV geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Maskenpflichten im Bereich von Gastronomie, Kunst und Kultur. Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt. Im Bereich kultureller Veranstaltungen besteht für Zuschauer FFP2-Maskenpflicht und für Mitwirkende und Mitarbeiter Maskenpflicht, wobei die Maske am festen Platz unter freiem Himmel abgenommen werden darf. Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten wie auch für zoologische und botanische Gärten besteht in geschlossenen Räumen für die Besucher FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt unter freiem Himmel, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
- Der Ministerrat beschließt vor dem Hintergrund, dass ein zunehmendes Infektionsgeschehen zu beobachten ist, begründet auch durch vermehrte Reisetätigkeit, steigende Inzidenzen in Urlaubsländern und noch nicht erreichter vollständiger Impfquote besonders beim Personal ab dem 16.08.2021 in Altenheimen, vollstationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Besucher und Personal, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis i. S. d. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbracht werden kann. Für das Personal besteht dabei eine Testpflicht zwei Mal pro Woche. Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation werden vor diesem Hintergrund ab dem 16.08.2021 verpflichtet, die nach § 11 Abs. 1 Satz 2 13. BayIfSMV notwendigen Schutz- und Hygienekonzepte um ein Testkonzept mit Testangebot zwei Mal pro Woche für Beschäftigte zu ergänzen.
- Für die schulischen Ferienkurse während der Sommerferien gelten die Testobliegenheiten für die Teilnahme am Präsenzunterricht entsprechend.
- In den ersten Unterrichtswochen nach dem Schulstart im September 2021 gilt als besondere Schutzmaßnahme an den bayerischen Schulen eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes.
- Solarien unterfallen künftig nicht mehr den Regelungen zu Freizeiteinrichtungen, sondern den Regelungen zu Dienstleistungen.
Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern in den Impfzentren ein Impfangebot ab Mitte August 2021 zu machen. Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
- Bayern entwickelt Impfstrategie für Herbst und Winter fort / Impfzentren bleiben wichtige Säule / Weichen für Auffrischungsimpfungen werden gestellt
Bayern richtet seine Corona-Impfstrategie auf die neuen Herausforderungen im Herbst und Winter aus. Dafür werden unter anderem Organisation und Ausrichtung der Impfzentren angepasst und die Weichen für die bevorstehenden Auffrischungsimpfungen gestellt. Das Impfportal BayIMCO wird für den Bedarf der Auffrischungsimpfungen weiterentwickelt.
Die Staatsregierung stellt sich darauf ein, dass künftig allen Geimpften nach einem gewissen Zeitraum eine Auffrischungsimpfung empfohlen werden wird. Eine weitere zentrale Herausforderung der kommenden Monate wird die Impfung von Personengruppen sein, die bisher nicht zur Impfung zugelassen waren – insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb wird Bayern ergänzend zu dem Impfangebot der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte, die ihrerseits grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Impfungen sicherstellen können, weiterhin ein staatliches Impfangebot aufrechterhalten.
In einem mehrstufigen Verfahren soll der Schwerpunkt des staatlichen Impfangebots im Freistaat bis Ende 2021 zunächst auf sogenannten Booster-Impfungen von vulnerablen Personen liegen, die bereits Anfang 2021 erstgeimpft wurden. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 soll dann der Fokus zusätzlich auf Menschen mit besonderem Bedarf sowie bis dahin noch gänzlich Ungeimpften liegen.
Das staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren und deren mobile Teams, die zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Deswegen verlängert die Staatsregierung den Betrieb der Impfzentren mit angepasster Kapazität bis zum 30. April 2022. Dabei werden Anzahl der Impfzentren, Personal und Öffnungszeiten an den aktuellen Bedarf angepasst. Um für nicht vorhersehbare Bedarfe in der Pandemie gerüstet zu sein, sollen die Impfzentren aber als Notfalloption in der Lage sein, innerhalb von maximal vier Wochen ihre stationären Impfkapazitäten wieder hochzufahren (Stand-By-Betrieb).
- Kitas: Hygiene- und Schutzkonzepte gegen Corona erfolgreich / Testkonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen wird weitergeführt
Die umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung sind erfolgreich: Die Zahl der von Schließungen betroffenen bayerischen Kitas lag in den letzten Monaten kontinuierlich bei unter einem Prozent, aktuell sind es nur 0,25 Prozent. Das bisherige Testkonzept in Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder und Beschäftigte soll deswegen weitergeführt werden. Das bewährte System trägt dazu bei, auch im neuen Kindergartenjahr eine Fortsetzung des Regelbetriebs und ein sicheres Miteinander gewährleisten zu können. Eltern sollen auch weiterhin Antigen-Selbsttests für ihre Kinder mit Berechtigungsschein (für zehn Tests in einem Zeitraum von fünf Wochen) in den Apotheken beziehen können. Der Bayerische Apothekenverband ist bereit, die „Berechtigungsscheinlösung“ auch im neuen Kita-Jahr fortzuführen. Diese Vereinbarung gilt zunächst bis 31.12.2021. Ebenso sollen die Kita-Beschäftigten weiterhin zwei Antigen-Selbsttests pro Woche erhalten.
- Freistaat übernimmt auch zum Start des neuen Schuljahrs Kosten für zusätzliche Schulbusse / Appell an Kommunen, Förderprogramm umfassend zu nutzen, um Ansteckungsgefahren im Schülerverkehr zu reduzieren Auch zum Start des kommenden Schuljahrs 2021/22 unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei den Kosten für zusätzliche Busse im Schülerverkehr. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss wird die Staatsregierung den Einsatz von „Verstärkerbussen“ ab September wieder zu 100 Prozent fördern. So sollen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler auch auf dem Weg zur Schule vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt sind. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 hat die Bayerische Staatsregierung bereits bis zu 56 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse bereitgestellt. Mit dem neuen Sonderprogramm sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien erneut 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Pressebericht: Bayerische Staatskanzlei
Foto: Wolfgang Bude