Freitagnachmittag: Waldbrand am Kranzbergkogel gelöscht – Berchtesgadener Land. Die Lage beim Brand am Kranzbergkogel westlich von Schneizl-reuth hat sich über Nacht aufgrund der Regenfälle deutlich entspannt. Seit dem Morgen liefen gezielte Nachlöscharbeiten. Mittlerweile konnte der Brand abgelöscht werden.
Die Erkundungsflüge mit der Landkreisdrohne am Freitagmorgen haben gezeigt, dass sich die Brandstelle über Nacht nicht wieder ausgebreitet hat und nur noch einzelne Glutnester von den Einsatzkräften am Boden gelöscht werden mussten. Löscharbeiten mit einem Hubschrauber waren nicht mehr nötig. Für den Nachmittag steht ein Helikopter für den Materialtransport zur Verfügung. Um 14:00 Uhr konnte damit offiziell „Feuer aus“ mitgeteilt werden. Der vom Landratsamt Berchtesgadener Land festgestellte Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) wurde damit ebenfalls aufgehoben. Die Einsatzleitung geht vom Örtlichen Einsatzleiter Michael Brandl zurück an die Gemeinde Schneizlreuth. Die Örtliche Feuerwehr wird die Brandstelle in den kommenden Tagen noch beobachten. Um die koordinierte Durchführung der restlichen Arbeiten am Nachmittag zu unterstützen, hat das Landratsamt entschieden, die Sperre der B305 durch Weißbach noch bis zum Abend zu verlängern. Die Sperre soll spätestens um 22:00 Uhr aufgehoben werden. Wir danken allen Einsatzkräften und beteiligten Organisationen, die in den vergangenen Tagen unermüdlich im Einsatz waren.
Fortsetzung der Löscharbeiten am Freitag – Berchtesgadener Land. Das Bodenfeuer in dem unerschlossenen Gebiet am Kranzbergkogel bei Schneizlreuth konnte am heutigen Donnerstag erneut unter Kontrolle gebracht, aber noch nicht vollständig abgelöscht werden. Rund 114 Einsatzkräfte waren im Einsatz.
Aufgrund der heranziehenden Gewitterlage musste um 15:30 Uhr entschieden werden, die Einsatzkräfte wieder ins Tal zu verlegen. Die Löschmaßnahmen werden daher am morgigen Freitag, 7. August 2026, unter der Führung des örtlichen Einsatzleiters, Kreisbrandrat Michael Brandl, fortgesetzt. Der durch das Landratsamt Berchtesgadener Land festgestellte Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Bericht und Bilder: LRA BGL




