Mit Bescheid vom 10. Juli hat das Landratsamt Rosenheim ein vorliegendes Amtshindernis für den Eggstätter Gemeinderat Georg Blank (CSU/ÜWG) festgestellt. Als Begründung sah die Rechtsaufsicht die Unvereinbarkeit seiner beruflichen Anstellung als Leiter gemeindlichen Bauhofes bei gleichzeitiger Ausübung des Gemeinderatsmandats an. Blank wurde im Rahmen der Kommunalwahlen 2026 erstmalig ins Gremium gewählt, er ist dort Mitglied im Kultur- und Tourismusausschuss.
„Ich persönlich schätze Herrn Blank sehr – als Leiter unseres Bauhofes und auch auf Grund seiner langjährigen Erfahrung und seines enormen Wissens. Gleichzeitig ist es mir wichtig, dass die rechtlichen Voraussetzungen, die sich in den letzten Jahren im Wahlrecht verändert haben, unbedingt eingehalten werden.“, so Eggstätts Bürgermeister Christoph Kraus. Der Bürgermeister betont, dass sowohl er als auch Wahlleiter und Geschäftsleiter Johannes Halser bereits bei der Einreichung der Wahlvorschläge im Januar auf die Problematik hingewiesen haben. „Natürlich war Herr Blank zum Zeitpunkt der Kommunalwahl wählbar, durch die ‚Doppelfunktion‘ als Bauhofleiter lag in unseren Augen aber ein Amtshindernis nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vor“. Auch bei der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wies Geschäftsleiter Halser auf diesen Umstand hin, der Wahlausschuss fasste dennoch mehrheitlich einen in seinen Augen rechtswidrigen Beschluss, der nun durch das Landratsamt Rosenheim berichtigt wurde.
Als festgestellter Listennachfolger von Georg Blank wird nun Thomas Rohrmüller für die CSU/ÜWG in den Gemeinderat nachrücken. Seine Vereidigung sowie die Feststellung der Veränderung in den Ausschüssen ist für die Gemeinderatssitzung am 28. Juli geplant.
Bericht und Foto: Gemeinde Eggstätt / Rathaus


