Das von der Bayerischen Verfassung garantierte Recht auf freien Seezugang wird an vielen Orten in Bayern systematisch missachtet. Die Bayernpartei erinnert Staatsregierung und Kommunen daher an ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung und fordert den ungehinderten Seezugang für alle Bürger.
Spaziergänger und Badende müssen feststellen, dass der Zugang zu den bayerischen Seen mitunter massiv eingeschränkt ist: umzäunte Privatgrundstücke verhindern vielerorts, dass Erholungssuchende bis zum Seeufer gelangen können. Dabei sind sowohl der Staat als auch die Gemeinden laut Bayerischer Verfassung dazu verpflichtet, den Bürgern den „Genuss der Naturschönheiten“ Bayerns zu ermöglichen.
Die Stellenwert des barrierefreien Seezugangs verdeutlicht Artikel 141 der Bayerischen Verfassung: „Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten […] sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen “. Die Bayernpartei fordert daher die Bayerische Staatsregierung sowie die Kommunen und Gemeinden dazu auf, den ungehinderten Seezugang auch konsequent durchzusetzen.
Florian Weber, BP-Parteivorsitzender und Spitzenkandidat für die Bayerische Landtagswahl, kommentiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass das Seeufer mancherorts über mehrere Kilometer hinweg für die Allgemeinheit nicht zugänglich ist. Grundstückseigentümer mit Seezugang sollen deshalb von ihren Gemeinden dazu angewiesen werden, einen – abhängig von der Größe des Grundstücks und Beschaffenheit des Ufers – zwei bis fünf Meter breiten Uferstreifen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Bayerische Staatsregierung wiederum hat den Gemeinden die entsprechenden juristischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann der Privatisierung der bayerischen Gewässer entgegengewirkt werden.“
Bericht: Bayernpartei
Foto: Hötzelsperger