Freizeit

Chiemsee: Saisonstart für Wasserschutz

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Mit frischen Temperaturen, aber strahlendem Sonnenschein begann am 01. Mai die Angelsportsaison am Chiemsee. Wie jedes Jahr zog das lange Wochenende zahlreiche Angler an den beliebten See. Aus diesem Anlass führten die Wasserschutzpolizei Prien sowie die Fischereiaufsicht gezielte Kontrollen auf dem gesamten Gewässer durch.

Während der dreitägigen Aktion konnten rund 50 Kontrollen erfolgreich durchgeführt werden, wobei das Ergebnis durchweg positiv ausfiel: Alle überprüften Sportfischer verhielten sich ordnungsgemäß und verfügten über die erforderlichen Dokumente.

Einzige Ausnahme bildeten zwei österreichische Angler, die für ihr Schlauchboot mit Elektromotor keine Genehmigung des Landratsamtes Traunstein vorweisen konnten. Den Beamten der Wasserschutzpolizei auf dem Streckenboot WSP 4 war das Fahrzeug aufgefallen, da es vor Chieming ohne sichtbares Kennzeichen unterwegs war. Wenig später traf die Bootsbesatzung ein weiteres Wasserfahrzeug ohne Kennzeichen, aber ebenfalls mit Elektromotor, vor der Kreuzkapelle der Herreninsel an. Der Bootsführer äußerte, lediglich eine Probefahrt durchführen zu wollen, bevor er eine offizielle Genehmigung beantragen würde. Positiv hervorzuheben war, dass die drei Kinder an Bord alle eine Schwimmweste trugen. In beiden Fällen wird eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen die Bootsführer an das Landratsamt Traunstein weitergeleitet. Für jedes Elektromotorboot, unabhängig von der Leistung, gilt eine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichen müssen auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle angebracht werden.

Zusätzlich wurden während der Kontrolltage sechs Verstöße gegen die Ruhezonen-Verordnung festgestellt. Die betroffenen Bootsführer befanden sich mit ihren Wasserfahrzeugen innerhalb der durch Bojen markierten Bereiche. Die Ruhezonen am Chiemsee sind in verschiedene Zonen unterteilt. Es gibt die befristete Ruhezone vom 01.03. – 31.07. sowie die ganzjährige Ruhezone. Die Ruhezonen gelten für alle Wasserfahrzeuge sowie für Schwimmer.

Wasserschutzpolizei Prien weist auf Bestimmungen der bayerischen Schifffahrtsverordnung zum Saisonstart hin

Im Hinblick auf den bevorstehenden Saisonstart des Wassersports am Chiemsee möchte die Wasserschutzpolizei Prien alle Bootsführer auf die geltenden Bestimmungen der bayerischen Schifffahrtsverordnung aufmerksam machen. Diese Verordnung enthält alle wichtigen Vorschriften zur Ausrüstung und Verhalten auf dem Wasser. Jedes Wasserfahrzeug benötigt einen geeigneten Schiffsführer, welcher für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist. Beispielsweise ist hervorzuheben, dass sich die Promillegrenze auf dem Wasser nicht von der im Straßenverkehr unterscheidet. Ebenso sind für die Besatzungen von Segel- und Elektrobooten geeignete Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h darf nicht überschritten werden.

Die Wasserschutzpolizei wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere und unfallfreie Wassersportsaison.

Bericht: Wasserschutzpolizei – Archiv-Foto: Hötzelsperger 

 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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