Wenn Weihnachten vor der Tür steht, hat der illegale Welpenhandel Hochkonjunktur. Um das zu ändern, startet das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium eine Aufklärungsaktion. Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu in München:
„Hunde und andere Haustiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Wer sich ein Haustier holt, hat es für ein ganzes Leben. Das will gut überlegt sein. Mein dringender Rat: Finger weg vom schnellen Welpenkauf im Internet. Der illegale Handel insbesondere mit Hundewelpen im Internet ist ein kriminelles Geschäft und nicht hinnehmbar. In vielen Fällen handelt es sich dabei um geschmuggelte Welpen aus dem Ausland. Diese ‚Schnäppchen‘ sind auf Kosten der jungen Hunde und der Muttertiere erkauft und sorgen für großes Leid in Massenzuchtanlagen und bei Tiertransporten. Wenn die Entscheidung für ein Haustier steht, empfehle ich einen Besuch im Tierheim oder bei einem seriösen Züchter.“ Bayern warnt seit Jahren davor, junge Hunde und andere Tiere wie billige Ware im Internet oder über Social-Media-Kanäle zu bestellen und will diesen unseriösen Handel unterbinden. Mit der neuen Aufklärungsaktion im Internet www.fuereinganzesleben.de und begleitend auf Social-Media informiert das Umweltministerium jetzt über Risiken und Hintergründe des illegalen Welpenhandels und gibt Ratschläge, was vor der Anschaffung eines Haustieres zu bedenken ist.
Generell gilt: Haustiere kauft man weder spontan noch möglichst preiswert. Wer sich für ein Haustier entscheidet, sollte sich vorher gründlich informieren. Bayern hat bereits verschiedene Initiativen gestartet, um den illegalen Handel mit Hunden, Katzen und anderen Tieren einzudämmen. Bayern hat sich beispielsweise für eine verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren eingesetzt. Auch das finanzielle und persönliche Risiko für Verkäufer und Transporteure illegal eingeführter Tiere muss größer werden. Bayern unterstützt deshalb die Einführung einer Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde, am besten EU-weit. Einen Verdacht auf illegalen Welpenhandel sollte man stets melden. Tritt der Verdacht bei einer Internetplattform auf, kann man sich an den Betreiber der Plattform sowie gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt wenden. Auch die Polizei kann bei verdächtigen Aktionen hinzugezogen werden.
Hundewelpen dürfen frühestens nach Ende der achten Lebenswoche von ihrer Mutter und den Geschwistern getrennt werden. Für Welpen aus dem EU-Ausland gilt nach dem Tiergesundheitsrecht ein Mindestalter von 15 Lebenswochen für das Verbringen nach Deutschland, weil zuvor kein gültiger Tollwutschutz möglich ist. Neben einem Kaufvertrag sollte ein korrekt ausgefüllter Impfausweis mitgegeben werden. Ein wichtiger Punkt ist darauf zu achten, dass der Welpe sowie die Mutterhündin und die Wurfgeschwister gesund, aktiv, munter und aufgeschlossen gegenüber neuen Menschen und Situationen sind. Unseriöse Welpenhändler, die ihre Tiere über das Internet anbieten, verkaufen häufig Welpen verschiedenster Hunderassen, die vor jeweils demselben Hintergrund fotografiert werden.
Weitere Informationen sind im Internet verfügbar unter www.fuereinganzesleben.de.
Bericht: StMUV – Archiv-Foto: Hötzelsperger