Für den Schutz der Weidetiere: Bayerischer Bauernverband begrüßt die Entscheidung der Berner Konvention Die Unterzeichnerländer der Berner Konvention haben den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt. Ab sofort gilt der Wolf nicht mehr als „streng geschützte“, sondern als „geschützte“ Art. Der Bayerische Bauernverband begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung, denn sie schafft die Voraussetzung für eine praxistauglichere Regulierung des Wolfsbestandes.
Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands und Mitglied des Europäischen Parlaments, erklärt dazu: „Die Herabsetzung des Schutzstatus ist ein wichtiger Meilenstein. Sie schafft endlich die Grundlage für schnellere und effektivere Maßnahmen, um die Weidetierhaltung zu schützen und Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu reduzieren. Diese Entscheidung zeigt, dass die europäischen Staaten die berechtigten Sorgen der Landwirte ernst nehmen.“ Mit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ ist eine grundlegende Voraussetzung für die Anpassung der EU-Gesetze geschaffen. „Es ist nun entscheidend, dass die EU-Kommission schnell klare Vorschläge für praktikable und rechtssichere Regeln macht, die den Abschuss übergriffiger Wölfe erleichtern. Die derzeitigen Hürden, wie langwierige DNA-Analysen, sind für Weidetierhalter nicht hinnehmbar und müssen abgebaut werden,“ betont Köhler.
Die Entscheidung der Berner Konvention legt die Grundlage, um künftig nicht nur auf akute Gefahren zu reagieren, sondern auch präventiv aktiv zu werden. „Die Weidetierhaltung ist für die Kulturlandschaft Europas unverzichtbar. Ein effektives Wolfsmanagement ist daher nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern auch im Sinne eines ausgewogenen Naturschutzes“, so Köhler weiter. Die EU-Kommission ist nun gefordert, konkrete Vorschläge zur Anpassung der Jagdregeln für Wölfe vorzulegen. Im Anschluss müssen die 27 Mitgliedsstaaten sowie das Europaparlament über die Gesetzesänderungen beraten. Bis neue Regeln tatsächlich in Kraft treten, könnten allerdings noch mehrere Monate vergehen. „Wir erwarten, dass die EU-Kommission zügig handelt und dabei auch die Expertise der Landnutzer und Jagdverbände einbindet“, fordert Köhler.
Der Bayerische Bauernverband betont die Notwendigkeit folgender Maßnahmen:
- Klare und praktikable Regeln für den Abschuss übergriffiger Wölfe, ohne unnötige Verzögerungen.
- Die Möglichkeit präventiver Eingriffe zur Bestandsregulierung.
- Eine konsequente Umsetzung der neuen Vorgaben auf nationaler Ebene.
- Die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs in Deutschland durch die Bundesregierung.
„Nur durch eine effektive Regulierung des Wolfsbestandes kann der Schutz von Weidetieren und die Zukunft der Landwirtschaft in ländlichen Räumen sichergestellt werden“, fasst Köhler zusammen.
Bericht und Foto: BBV / Margot Noyelle – unsplash
Schutzstatus des Wolfes abgesenkt – Agrarministerin Kaniber: „Ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen!“
(3. Dezember 2024) München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt die heutige Entscheidung zur Schutzstatusabsenkung des Wolfes in der Berner Konvention durch dessen Ständigen Ausschuss. „Heute ist ein guter Tag für die Weidetierhalter und die Biodiversität. Ich bin erleichtert, dass nun endlich der Schutzstatus des Wolfes auf internationaler Ebene abgesenkt worden ist. Das war überfällig. Wir haben uns lange, intensiv und nachhaltig für einen niedrigeren Schutzstatus eingesetzt,“ bekräftigt Kaniber.
Die Ministerin erinnert allerdings daran, dass auf die Entscheidung zwingend weitere Schritte folgen müssten, um das dringend erforderliche aktive Bestandsmanagement für den Wolf zu erreichen: „Wir sind durch die heute getroffene Entscheidung noch nicht am Ziel. Wir brauchen dringend ein aktives Bestandsmanagement und dazu muss schnellstmöglich die FFH-Richtlinie der EU geändert werden“, so Kaniber. Und weiter: „Die Lage bei den Betroffenen ist ernst. Der Bund hatte lange für die Einsicht gebraucht, dass der Schutzstatus abgesenkt werden muss. Diese Linie muss konsequent auf EU-Ebene weiterverfolgt werden. Zudem muss für ganz Deutschland der günstige Erhaltungszustand für den Wolf festgestellt werden. Sobald diese Schritte erfüllt sind, kann und muss der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden.“
Das „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ – kurz Berner Konvention – ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen. Beigetreten sind unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In seiner jährlichen Sitzung hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention heute den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt. Dies geht auf einen Antrag der EU zurück.
Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des Berner Konvention ist Voraussetzung für eine Statusänderung auf EU-Ebene. In einem weiteren Schritt ist nun die EU gefordert, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (sogenannte FFH-Richtlinie) anzupassen. Dies macht dann den Weg für Änderungen im nationalen Recht frei.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium