Bei der Tagung der Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner am 26. April 2024 in Herrsching forderten DBV-Präsident Joachim Rukwied und BBV-Präsident Günther Felßner deshalb die Politik auf, jetzt schnell und wirksam Bürokratie abzubauen. Um der Forderung bildlich Nachdruck zu verleihen, haben die beiden Bauernpräsidenten gemeinsam symbolisch die Bürokratiemauer mit einem Vorschlaghammer eingerissen.
Der Deutsche und der Bayerische Bauernverband setzen sich weiterhin gemeinsam für einen mindestens gleichwertigen Ausgleich für die enorme Mehrbelastung durch den schrittweisen Wegfall des Agrardiesels ein. „Die Bäuerinnen und Bauern sind massiv enttäuscht, dass der Beschluss der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und GRÜNE zum Auslaufen der Agrardieselregelung über den Bundesrat nicht korrigiert werden konnte. Unsere Betriebe brauchen jetzt zwingend einen vollständigen Ausgleich für diese enorme Mehrbelastung“, sagte Rukwied vor den rund 140 BBV-Ehrenamtlichen aus allen Regionen Bayerns. Felßner ergänzte: „Der Bayerische Bauernverband hat einen 5-Punkte-Katalog mit Sofortmaßnahmen erarbeitet. Die Politik muss jetzt liefern“.
Besondere Sorge bereitet die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes. Durch den massiven Einsatz des Bauernverbands kommt endlich Bewegung in die politische Diskussion. Nach den neusten Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll die ganzjährige Anbindehaltung nicht wie bisher nach fünf Jahren, sondern nun nach zehn Jahren verboten werden. Für Betriebe mit Kombihaltung von maximal 50 Rindern mit Weide und einem zusätzlichen Winterauslauf, sei eine dauerhafte Ausnahme vorhergesehen. Dieser Vorschlag reicht jedoch bei weitem noch nicht aus. Denn zwei Drittel der Kombinationshalter Bayerns, besonders im Alpenraum, können die hohen Anforderungen nicht erfüllen. Felßner: „Hier fehlt es oftmals schlicht an Platz. Dabei sind es aber genau diese Betriebe, die die sensiblen Grünlandflächen im Gebirge bewirtschaften und die Grenzstandorte pflegen, die einen extrem hohen ökologischen und gesellschaftlichen Wert besitzen und auf denen keine andere Form der Bewirtschaftung möglich ist. Daher muss die seit Jahren definierte und im Markt etablierte Kombinationshaltung mit 120 Tagen Bewegung im Jahr dauerhaft anerkannt werden und Bestand haben.“ Dies würde auch den ganzjährigen Anbindehaltern eine Weiterentwicklungsoption eröffnen. DBV-Präsident Rukwied ergänzte: „Wir unterstützen den Bayerischen Bauernverband bei dem Tierschutzgesetz mit aller Kraft, da ich weiß, wie wichtig das für Bayern ist.“
Bericht und Foto: BBV