Land- & Forstwirtschaft

Düngeverordnung: Kaniber begrüßt erste Änderungen

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte, dass im aktuellen Entwurf der Düngeverordnung wichtige Erleichterungen für die Landwirte berücksichtigt wurden. „Dass eine bedarfsgerechte Düngung von Grünland in Roten Gebieten verankert werden konnte, ist ein großer Erfolg unseres Einsatzes für fachlich sinnvolle Lösungen“, betonte Kaniber. Auch bei den von der EU-Kommission geforderten Anpassungen bei der Ausweisung der Roten Gebiete sei man einen wichtigen Schritt weitergekommen. „Der Vorschlag des Bundes zur Sofortausweisung zusätzlicher Roter Gebiete ist nun vom Tisch“, so die Ministerin. „Und auch die Härtefallregel für den Bau von Güllelagern ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Denn in nur wenigen Monaten können entsprechende Anlagen nicht genehmigt und gebaut werden.“ Ziel müsse immer sein, den notwendigen Schutz des Grundwassers und die Anliegen der Landwirte bei der Novellierung des Düngerechts in Einklang zu bringen. Nur mit fachlich gerechtfertigten Vorgaben und Übergangsfristen könne es gelingen, die weitreichenden und notwendigen betrieblichen Anpassungen durch die Landwirte vorzunehmen.

Die Länder haben nun nach Inkrafttreten der Düngeverordnung sechs Monate Zeit, die Roten Gebiete nach den Vorgaben des Bundes anzupassen. „Ich fordere alle Beteiligten auf, das Ziel der EU-Kommission im Auge zu behalten, die Ausweisung der Roten Gebiete verursachergerechter zu gestalten. Dazu ist es aber notwendig, dass der Bund schnellstmöglich die dafür vorgesehene allgemeine Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringt“, sagte die Ministerin. „Die Zeit drängt. Die hierfür vorgesehen Arbeitsgruppe muss ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen.“

Im Bundesratsverfahren wird Ministerin Kaniber sich mit Nachdruck für Änderungen bei der Düngeverordnung einsetzen. Sie fordert, dass die Düngung von allen Zwischenfrüchten auch in Roten Gebieten möglich bleiben muss. Die Zeitspanne zur Aufzeichnung der tatsächlichen Düngung müsse erweitert werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Zudem sei der Anwendungsbeginn für die Vorgaben zur Düngung auf den 1. Januar 2021 zu verschieben, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Bereits Ende Januar hatte sich Kaniber an ihre Länderkollegen gewandt und um Unterstützung für ihre Initiativen im Bundesratsverfahren geworben.

Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium

Foto: Hötzelsperger – Blick auf Grainbach am Samerberg


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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