Erste Anlaufstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist das Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in München. Nach einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern ist das Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14 rund um die Uhr geöffnet. Nach ihrer Registrierung können Flüchtlinge, die bereits privat untergebracht sind, dorthin zurückkehren.
Wenn keine private Unterkunft im Verwandten- oder Bekanntenkreis vorhanden ist, werden die Flüchtlinge untergebracht. Im Übrigen rät die Regierung von Oberbayern den Flüchtlingen aus der Ukraine, keinen Asylantrag zu stellen. Es wird erwartet, dass sehr zeitnah die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz auch ohne die Stellung eines Asylgesuchs möglich sein wird. Diese Lösung schließt ein, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden. Das bedeutet, die Flüchtlinge können unterstützt werden, beispielsweise durch Geld- und Sachleistungen. Im Übrigen bittet die Regierung von Oberbayern darum, bei größeren Personengruppen vorab telefonisch Kontakt mit dem Ankunftszentrum aufzunehmen.
Bericht: Regierung von Oberbayern
Foto: Hötzelsperger