Ob Wildkräuter im Acker, Regenwürmer im Boden oder Hummeln über Kleegrasflächen: Ökolandbau schafft Lebensräume direkt auf den bewirtschafteten Flächen. Ergänzend sichern Hecken, Säume und Feldvogelinseln die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Doch der Erhalt dieser wertvollen Strukturen kostet Zeit und Geld – und braucht eine verlässliche Förderung. Anlässlich des heutigen Welttages der Biodiversität weist die LVÖ Bayern darauf hin, dass die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für die künftige Agrarförderung kein festes Budget für Umweltleistungen vorsehen.
Artenvielfalt entsteht auf der ganzen Fläche
Bio-Betriebe verzichten auf chemisch-synthetische Pestizide sowie mineralische Stickstoffdünger, setzen auf vielfältige Fruchtfolgen und fördern dadurch die Artenvielfalt unmittelbar auf ihren Flächen. Zusätzliche Strukturen wie Hecken, Blühflächen oder Streuobstwiesen ergänzen diese Lebensräume und führen zu Synergieeffekten für die Artenvielfalt. Artenvielfalt ist aber nicht nur eine ökologische Aufgabe, sondern auch die Grundlage einer resilienten Landwirtschaft. Bestäubende Insekten, gesunde Böden und stabile Ökosysteme sichern langfristig Erträge und garantieren Ernährungssicherheit.
Planungssicherheit statt kurzfristiger Programme
Kurzfristige Projektmittel oder unsichere Förderperspektiven erschweren es landwirtschaftlichen Betrieben, langfristig in Naturschutzmaßnahmen zu investieren. Gerade in Zeiten wirtschaftlichen Drucks braucht es stabile politische Rahmenbedingungen. Die LVÖ Bayern befürchtet, dass in der neuen Agrarförderperiode bei Naturschutz und Artenvielfalt der Rotstift angesetzt werden soll.
Wer Artenvielfalt will, darf bei den Umweltleistungen nicht sparen
Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern, erklärt dazu:
„Ökolandbau zeigt jeden Tag ganz praktisch, wie Landwirtschaft und Artenvielfalt zusammen funktionieren können. Wo Bio-Betriebe vielfältige Fruchtfolgen umsetzen, auf chemisch-synthetische Pestizide und mineralische Stickstoffdünger verzichten, entstehen wertvolle Lebensräume für Insekten, Wildpflanzen und viele andere Arten. Diese und weitere Naturschutzleistungen für die Gesellschaft wie die Pflege und Anlage von Hecken, Feldvogelinseln und Streuobstwiesen müssen politisch weiterhin unterstützt und verlässlich finanziert werden. Bayern und die EU dürfen bei Agrarumweltleistungen nicht sparen, sondern müssen Umweltleistungen weiter gezielt stärken, wenn sie Artenvielfalt wollen. Es muss der Grundsatz „öffentliches Geld für Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen“ Vorrang haben und nicht das allgemeine Gießkannenprinzip.“
Hintergrund zur GAP-Reform
Die aktuellen Diskussionen zur Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 entscheiden maßgeblich darüber, wie Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft künftig gefördert werden. Die LVÖ Bayern e.V. kritisiert die Pläne der EU-Kommission, weil bislang kein verbindliches Mindestbudget für Umweltleistungen vorgesehen ist. Die LVÖ Bayern fordert deshalb, einen festen Anteil des GAP-Budgets verbindlich für Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsleistungen zu reservieren. Dieser Anteil muss mindestens zwei Drittel des Budgets für die Landwirtschaft betragen. Nur so erhalten landwirtschaftliche Betriebe Planungssicherheit und werden Leistungen für die Gesellschaft verlässlich honoriert. Andernfalls drohen künftig Kürzungen beim bayerischen Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm kommen.
Bericht und Foto: LVÖ – Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern e.V. (Foto: LVÖ, Lara Müller)





