Im Waldsee, in der Gemeinde Schechen, ist ein Schwimmer von einem Biber gebissen worden. Es handelt sich um den ersten bekannten Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim. Die Gemeinde Schechen hat inzwischen die Entnahme des Bibers beantragt.
Der Vorfall ereignete sich am Montagmorgen gegen 7 Uhr. Der Mann wurde im Klinikum Rosenheim behandelt. Bereits am Montagvormittag fand eine Begehung am Waldsee statt, an der neben Vertretern der Gemeinde auch ein Biberberater teilnahm. Dieser geht davon aus, dass der Biber seine Burg oder seinen Nachwuchs verteidigen wollte. Er empfahl, Hinweisschilder aufzustellen.
Dies geschah am Mittwochmorgen. Auf den Hinweisschildern werden Schwimmerinnen und Schwimmer gebeten, ausreichend Abstand zur Biberburg und zu den Tieren zu halten. Zudem heißt es dort „Biber können sich bei Bedrohung verteidigen und zubeißen.“Weil diese Schilder aus Sicht der Gemeinde Schechen eine Gefährdung durch den Biber nicht zuverlässig verhindern können, beantragte sie beim Landratsamt Rosenheim die Entnahme des Bibers. Im Rahmen nun laufenden Prüfung des Antrags durch die untere Naturschutzbehörde wird unter anderem wegen der Lage des Sees in einem naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebiet auch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern eingebunden.
Der Waldsee ist ein Badesee, der insbesondere auch von Früh- und Spätschwimmern gerne genutzt wird. Der Natursee liegt im Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet „Innauen und Leitenwälder“, das Teil des europaweiten Biotopverbunds „Natura 2000“ ist. Das heißt, das FFH-Gebiet mit dem Waldsee stellt einen bedeutenden Wanderkorridor für Tier- und Pflanzenarten zwischen Alpen und Donau dar.
Bericht und Foto: LRA Rosenheim


