Übersee. In der ersten Sitzung des Bauausschusses nach der Sommerpause wurden neun Bauvorhaben behandelt. Unter Leitung von Bürgermeister Herbert Strauch (FBL, Freie Bürgerliste) war erster Antrag die Erweiterung des bestehenden Milchviehlaufstalls auf dem Grundstück Engelstein 2, wo zudem ein neuer Kälberstall zur artgerechten Tierhaltung an der Kramerstraße Richtung Norden gebaut werden soll. Wie der Bürgermeister erläuterte, soll der bereits 2020 genehmigte Milchviehlaufstall auf der Nordseite um 20,82 Meter mal 6,5 Meter vergrößert werden. Die seitliche Wandhöhe beträgt 3,35 Meter im Osten und 5,44 Meter im Westen.
Der neue Stall für Jungvieh soll Außenmaße von 12 mal 22 Metern und eine seitliche Wandhöhe von 4,22 Metern östlich sowie 4,62 Metern westlich haben. Die Dachneigung beider Gebäude ist mit 18 Grad angegeben, so Strauch. Es handelt sich um aktive Landwirtschaft. Ohne Diskussion befürwortete der Bauausschuss den Antrag einstimmig.
Ebenso einstimmig stimmte der Rat dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf einem Grundstück am Willi-Geiger-Weg im Erweiterungsbereich der Satzung „Buchwald“ zu, das planungsrechtlich nach Paragraph 34 Baugesetzbuch, also im Innenbereich, zu beurteilen ist. Mit geplanten Außenmaßen von 11,75 mal 9,365 Metern ist die in der Satzung festgelegte überbaubare Grundstücksfläche von 110 Quadratmetern eingehalten, ebenso die Höhenlage mit 528 Oberkante Fertigfußboden über Normalnull. Das Garagengebäude liegt ebenfalls in der Baugrenze mit 9 mal 7 Metern und die Höhenlage wird eingehalten. Lediglich die Dachneigung entspreche mit 16 Grad nicht der Satzung, die 18 bis 24 Grad vorgebe, so der Bürgermeister. Das sei lediglich eine kleine Abweichung und kein großes Thema. In diesem Bereich sei die gesamte Satzung erweitert worden, um Wohnraum für Einheimische zu schaffen.
Trotz kleinerer Bedenken wurde auch der Bauantrag zum An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses am Laxgangerfeld 8 einstimmig genehmigt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Laxgangerfeld“ soll weiterer Wohnraum geschaffen werden, indem die Garage aufgestockt und weitere An- und Umbauarbeiten vorgenommen werden. Dabei werden die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten: Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,32 statt 0,18, und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,60 statt 0,30 wie vorgegeben. Bürgermeister Herbert Strauch erläuterte, dass ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt worden sei. Auch wenn die Gemeinde keine Prüfung der Abstandsflächen vornehmen müsse, wird darauf hingewiesen, dass diese laut Antrag auf dem Lindbodengraben liegen. Das Landratsamt Traunstein habe Ergänzungen und Änderungen der Planung gefordert, zum Beispiel dass die Tiefe des Balkons auf maximal 2 Meter begrenzt und der Dachüberstand bei der Aufstockung Richtung Westen reduziert wird.
Außerdem habe das Landratsamt um die Stellungnahme der Gemeinde gebeten, ob hier nach Paragraph 36 a Baugesetzbuch, dem sogenannten „Bauturbo“, zugestimmt werden soll. Auch ein städtebaulicher Vertrag sei möglich, erklärte das Gemeindeoberhaupt, was seiner Meinung nach allerdings zu viel Aufwand bedeuten würde. Bei der Aussprache stellte Hans Thullner (Grüne) fest, dass sowohl GRZ als auch GFZ bei dem Bauvorhaben verdoppelt worden seien. Die Gemeinde müsse sich immer bewusst sein, dass hier Präzedenzfälle geschaffen würden, auf die sich andere Bürger künftig berufen könnten. Er werde dem Vorhaben dennoch zustimmen, weil die Vergrößerung an diesem Platz in Ordnung sei. Auch Christian Maier (FBL) sagte, ihm gefalle die Planung im Zuge der Nachverdichtung gut. So stimmte der gesamte Bauausschuss zu, und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach Paragraph 31 Baugesetzbuch (Bauturbo) wird angewandt.
Bericht und Foto: Christiane Giesen




