Zur heutigen Entscheidung der Regierung von Oberbayern zur Entnahme eines Wolfes erklärt Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber:
„Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern ist absolut richtig. Man muss ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen. Bei diesem Wolf, der in Südostoberbayern immer näher an die Siedlungen herangekommen ist, war das dringend notwendig. Der Wolf ist ein Kulturfolger – und er ist intelligent. Wenn er lernt, dass es für ihn auf Almen, in Ställen und in Siedlungen Futter gibt, ohne dass er etwas zu befürchten hat, wird er immer dreister. Ich bin der festen Überzeugung: Man muss den Wölfen deren Grenzen aufzeigen, wenn es eine Koexistenz geben soll. Gerade hier in den Bergen. Ansonsten wäre eine der Folgen, dass die Weidewirtschaft zurückgehen wird, obwohl sich doch alle gerade diese Art der Tierhaltung wünschen. Denn viele Almen und Alpen sind wegen ihrer Beschaffenheit nicht zäunbar.
Die Entscheidung steht im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz, das genau für solche Fälle Ausnahmen vom Artenschutz vorsieht.
Bäuerliche Familien ziehen ihre Tiere mit Herzblut auf. Das ist bei meinen Gesprächen mit den Betroffenen in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land wieder deutlich geworden. Das lässt sich nicht einfach mit einem Geldbetrag ausgleichen. Insofern bin ich erleichtert, dass sich hier eine Lösung abzeichnet, die langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes beiträgt.“
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Der Wolf – jetzt ist eine Entnahme-Entscheidung getroffen
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Wolfs-Entnahme genehmigt – Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 14.1.21
Die Regierung von Oberbayern wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zulassen. Genanalysen haben bestätigt, dass dieses Tier die Verletzung bzw. Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim überwiegend in siedlungsnahen Gebieten verursacht hat. Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission kommt in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse deshalb zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt.
Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten ist, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Die näheren Einzelheiten und Maßgaben wird die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung regeln, die voraussichtlich am 17. Januar bekannt gegeben wird.