Herbaria-Bluehpakt-Winter-1

Anforderung im Blühpakt Bayern – Bereiche der Blühflächen müssen in der kalten Jahreszeit als Winterquartiere und Fortpflanzungsstätten für Insekten ungemäht stehen bleiben.

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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