Dürre und Futtermangel: Bayern macht den Weg frei für Ausnahmen in Bio-Betrieben
Braune Wiesen und Weiden, verkümmerte Maisbestände: Die anhaltende Dürre führt in ganz Bayern zu Engpässen bei der Grundfuttererzeugung für die Tierhaltung. Auch Bio-Betriebe sind davon betroffen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) hat deshalb die mangelhafte Versorgungslage aufgrund der diesjährigen Dürre als Katastrophenfall im Sinne des europäischen Öko-Rechts anerkannt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Ausnahmen für den Einsatz nichtökologischer Futtermittel in Biobetrieben gewährt werden dürfen. Die Ausnahmen werden nur für den Zukauf von Rau- und Feldfutter (etwa Heu oder Silage) gewährt, nicht aber für Kraftfuttermittel, die auch weiterhin ausschließlich aus ökologischer Produktion stammen müssen. Auch muss nachgewiesen werden, dass gleichwertiges ökologisches Rau- oder Feldfutter nicht am Markt verfügbar ist.
„Wo über Wochen der Regen fehlt, wächst irgendwann auch das beste Futter nicht mehr. Gerade für unsere Bio-Betriebe wird das zum Problem, wenn die eigenen Vorräte knapp werden und auch am Markt nicht genügend Bio-Grundfutter verfügbar ist. In einer solchen Ausnahmesituation müssen wir pragmatisch handeln. Deshalb ermöglichen wir betroffenen Betrieben, unter klaren Voraussetzungen auf konventionelles Grundfutter zurückzugreifen und so die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Betroffene Bio-Betriebe, die unter Futtermangel leiden und Grundfutter von konventionellen Betrieben zukaufen wollen, müssen dies zuerst bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft beantragen. Das Institut stellt ein passendes Antragsformular zur Verfügung (https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/032522/index.php). Das StMELF weist darauf hin, dass sich die Betroffenen auch mit ihrem Bioverband und den Abnehmern (z. B. Molkerei) in Verbindung setzen sollten, da diese trotz der aktuellen Situation den Einsatz konventionell erzeugter Grundfuttermittel möglicherweise weiter einschränken.
Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums ist eine umfassende Auswertung der diesjährigen Niederschlagssituation durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Demnach lagen die Niederschläge von März bis einschließlich Juli 2026 in Bayern weit unter dem Durchschnitt. Zusammen mit Phasen anhaltend hoher Temperaturen führte dies in allen Regionen Bayerns zu einer Dürresituation. Zusätzlich verzögerten langanhaltend kühle Temperaturen im Frühjahr, insbesondere im April, das Wachstum im Grünland und führten bereits beim ersten Grünlandschnitt zu unterdurchschnittlichen Erträgen.
Die Auswertungen der Landesanstalt und die Rückmeldungen der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zeigen, dass die Versorgung in tierhaltenden Betrieben mit Bio-Grundfutter derzeit in ganz Bayern nicht ausreicht. Die Ausnahmeregelung gilt daher ohne regionale Einschränkung.
Das europäische Öko-Recht sieht bei außergewöhnlichen Situationen wie etwa schweren Dürren bestimmte Ausnahmen von den Produktionsvorschriften vor. Die jetzt getroffene Ausnahmeregelung gilt, bis sich die Versorgung mit Bio-Rau- und Bio-Feldfutter in Bayern wieder verbessert hat, längstens jedoch für 12 Monate.
Bericht: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – Aktuelles Foto: Stefan Mühle – so schaut es derzeit aufgrund der Dürre in den Weiden und Wiesen in der Gemeinde Weilrod im Taunus aus – braun und trocken.


