„Die bevorstehende Weihnachtszeit ist eine Zeit der Freude, des Friedens und der Besinnlichkeit. Mit der Wahrung des traditionellen ‚Weihnachtsfriedens‘ leisten die Finanzämter auch dieses Jahr wieder einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der ‚stillen Zeit‘ als unpassend empfunden werden. Diese Tradition hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.
Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 21. Dezember 2023 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.
Bericht: Bayerisches Heimat- und Finanzministerium – Archiv-Foto: Hötzelsperger (Auszug aus Törwanger Deckengemälde)