Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) richtet erstmals in Bayern eine Quarantänezone zur Bekämpfung des Japankäfers ein. Nachdem der Schädling in den Lindauer Gemeinden Sigmarszell und Weißensberg mehrfach nachgewiesen wurde, wird dort zum 4. September ein abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) ausgewiesen. Die LfL erlässt hierfür eine Allgemeinverfügung für das Offenland, die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) eine für die Waldflächen. Die Allgemeinverfügung legt die Gebietsgrenzen und die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers und zur Vermeidung seiner weiteren Ausbreitung und Verschleppung fest.
Der Gebietsausweisung ging eine Abgrenzungserhebung voraus, die nach den vermehrten Käferfängen in Pheromonfallen Mitte Juli von der LfL eingeleitet wurde. Mit zusätzlichen Fallen und Sichtkontrollen wurde untersucht, wie weit sich der Japankäfer in den betroffenen Gebieten bereits ausgebreitet hat. Insgesamt wurden seit Beginn der diesjährigen Flugzeit bereits 60 Japankäfer, darunter 51 männliche und 9 weibliche Tiere, in den Gemeinden nachgewiesen.
Auf Grundlage der Abgrenzungsserhebung erlässt die LfL gemäß den Vorgaben der entsprechenden EU-Durchführungsverordnung zum 4. September eine Allgemeinverfügung, mit der ein abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) festgelegt wird. Diese besteht aus einer Befallszone, die ein Gebiet mit einem Kilometer Radius um die fängigen Fallen umfasst. Daran schließt sich eine fünf Kilometer breite Pufferzone an. Eine Karte zeigt den genauen Verlauf der Quarantänezone. Sie ist Bestandteil der Allgemeinverfügung und auf der Internetseite der LfL veröffentlicht.
Maßnahmen innerhalb der Quarantänezone
Innerhalb der Befallszone gelten besondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings und zur Vermeidung seiner weiteren Ausbreitung. In der Befallszone dürfen Rasen- und Grasflächen während der Flugzeit des Käfers (1. Juni bis 30. September) nicht bewässert werden. Im gleichen Zeitraum dürfen Pflanzen zum Anpflanzen sowie Pflanzenreste wie zum Beispiel Grün-, Strauch- und Baumschnitt nicht aus der Befallszone verbracht werden. Pflanzenreste können kostenlos an öffentlichen Sammelstellen innerhalb der Befallszone abgegeben werden. Für Boden gelten ganzjährig Vorgaben: Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe, Kompost und Kultursubstrat dürfen grundsätzlich nicht aus der Befallszone herausgebracht werden. Für bestimmte Flächen, Kulturen, Materialien und Verbringungswege bestehen Ausnahmen. Die konkreten Regelungen und Ausnahmen sowie ergänzende Maßnahmen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sowie Baumschulen sind in der Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen enthalten der bayerische Notfallplan zur Bekämpfung des Japankäfers sowie der Aktionsplan.
Neben diesen Maßnahmen wird die Überwachung des Japankäfers im gesamten Gebiet fortgeführt. Fachleute der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim und Kempten kontrollieren weiterhin das Fallennetz und untersuchen Wirtspflanzen nach Befallsmerkmalen. Die LfL bittet Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, die Maßnahmen zu unterstützen und den Fachleuten bei notwendigen Kontrollen Zugang zu den betroffenen Flächen zu ermöglichen.
Japankäfer-Funde über neue Meldeplattform melden
Die LfL bittet die Bevölkerung weiterhin um Mithilfe: Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn möglichst einfangen und den Fund mit einem Foto und Angaben zum Fundort melden. Dafür steht ab sofort die neue Japankäfer-Meldeplattform der LfL zur Verfügung, über die Funde einfach und direkt übermittelt werden können.
Weitere Informationen zur Quarantänezone, zur Allgemeinverfügung und zum Japankäfer sind unter www.LfL.bayern.de/japankaefer verfügbar.
Text und Bild: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)


