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Rosenheim und der Asiatische Moschusbockkäfer

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Für die Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers (AMB) im Raum Rosenheim gelten ab dem 28. August angepasste Regelungen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erlässt hierzu eine neue Allgemeinverfügung für das Offenland, die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) für Waldflächen. Damit werden die Vorgaben der neuen EU-Durchführungsverordnung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers umgesetzt. Diese sehen eine Verringerung des Radius der Pufferzone um die Befallszonen von bislang vier auf zwei Kilometer sowie die vorsorgliche Fällung aller Gehölze der Gattung Prunus im Umkreis von 100 Metern um befallene Bäume vor.

Mit der neuen Abgrenzung verändert sich die Gebietskulisse des bestehenden abgegrenzten Gebiets (Quarantänezone) im Raum Rosenheim. Künftig umfasst das abgegrenzte Gebiet nur noch Teile der Städte Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim sowie der Gemeinden Großkarolinenfeld und Raubling. Bad Feilnbach, Schechen und Stephanskirchen, die bislang teilweise zur Quarantänezone gehörten, liegen künftig vollständig außerhalb. Auch in den weiterhin betroffenen Kommunen verringert sich die einbezogene Fläche. Den Verlauf der neu abgegrenzten Quarantänezone zeigt die Karte zur Allgemeinverfügung. Zusätzlich steht auf der Internetseite der LfL eine digitale Karte mit den detaillierten Gebietsgrenzen zur Verfügung (www.LfL.bayern.de/aromia). Die neue Gebietskulisse wirkt sich positiv auf die Anzahl der von Maßnahmen betroffenen gartenbaulichen Betriebe aus. Die Zahl der Betriebe, die den Bekämpfungsmaßnahmen unterliegt, halbiert sich von 14 auf 7. Damit entfällt für die Hälfte der bislang betroffenen gartenbaulichen Betriebe die Einhaltung der Vorgaben zur Verbringung ihrer Pflanzen.

Eine weitere Erleichterung ergibt sich daraus, dass innerhalb der verbleibenden Quarantänezone die Befallszonen um alle einschließlich bis zum Jahr 2021 festgestellten befallenen Bäume gelöscht wurden. Diese Bereiche gehören jetzt zur Pufferzone, so dass das rechtlich vorgegebene Anpflanzverbot für die Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers (alle Gehölze der Gattung Prunus) dort aufgehoben wurde. Dennoch wird empfohlen, auch in der Pufferzone bis zur endgültigen Tilgung des Asiatischen Moschusbockkäfers keine Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Pfirsich- und Aprikosenbäume sowie Kirschlorbeerhecken zu pflanzen. Die Ausdehnung der Befallszonen, in welchen das Anpflanzverbot weiterhin rechtlich gilt, kann in der digitalen Karte auf der Internetseite der LfL eingesehen werden.

Ansonsten werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Asiatischen Moschusbockkäfers in der vom Umfang her reduzierten Quarantänezone wie bisher fortgeführt. Die zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Traunstein (Offenland) und Rosenheim (Wald) werden weiter Inspektionen an Wirtsbäumen durchführen sowie Lockstofffallen aufhängen und auf gefangene Käfer kontrollieren. Die wesentliche Veränderung besteht darin, dass ab sofort gemäß den Vorgaben der neuen EU-Durchführungsverordnung im Umkreis von 100 Metern um befallene Bäume vorsorglich alle Wirtspflanzen für den Asiatischen Moschusbockkäfer gefällt werden müssen. Dazu zählen unter anderem Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Pfirsich- und Aprikosenbäume sowie Kirschlorbeerhecken. Die Fällung erfolgt dabei unabhängig davon, ob die Bäume Befallssymptome aufweisen oder nicht. Diese für die betroffenen Grundstückseigentümer sehr einschneidende Maßnahme wurde bereits in sieben Quarantänezonen in Bayern erfolgreich zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers, einem nahen Verwandten des Asiatischen Moschusbockkäfers, eingesetzt. Fachexperten gehen davon aus, dass diese Maßnahme ein wichtiges Element für eine schnelle Tilgung bzw. wirkungsvolle Eindämmung von Bockkäferbefallsherden darstellt. Aus diesem Grund wurde sie nun auch für die Eindämmung des Asiatischen Moschusbockkäfers in die entsprechende EU-Durchführungsverordnung aufgenommen.

Als Folge der seit dem Jahr 2016 ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen hat die Zahl der jährlich befallenen Bäume in der Quarantänezone kontinuierlich abgenommen. Im Jahr 2018 wurden noch 57 befallene Gehölze festgestellt und gefällt, seit 2023 wurden jährlich weniger als zehn befallene Gehölze nachgewiesen. 2025 war es nur noch ein befallener Baum. Aufgrund dieser Entwicklung besteht die berechtigte Hoffnung, dass künftig nur noch wenige befallene Bäume gefunden werden und demzufolge auch die vorsorgliche Fällung von Wirtspflanzen im 100 m Umkreis nur selten erforderlich sein wird. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31.12.2030.

Bericht  und Foto: LfL 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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