Einem besonderen Moment konnten die Besucherinnen und Besucher der Eucharistiefeier vom letzten Abendmahl in Übersees Pfarrkirche St. Nikolaus am Gründonnerstag beiwohnen: Pfarrvikar Pfr. Josef Heiß vollzog an zwölf Überseerinnen respektive Überseern – jeweils sechs aktive Mitglieder des GTEV D’Buchwäldler Übersee und des GTEV Chiemgau-Feldwies e. V. – den Ritus der Fußwaschung.
Im Neuen Testament findet die Fußwaschung beim letzten Abendmahl im Evangelium nach Johannes Erwähnung (Joh 13,1 – 20). So heißt es in Vers 6: »Dann goss er Wasser in eine Schüssel und begann, den Jüngern die Füße zu waschen und mit dem Leinentuch abzutrocknen, mit dem er umgürtet war.« Zentrale Aussage des Rituals ist die Aufforderung zur Nächstenliebe wenn Jesus sagt (Vers 15): »Ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich an euch gehandelt habe.« Die Bedeutung der Nächstenliebe gerade in unserer Zeit hob Pfr. Josef Heiß auch in der Predigt hervor.
In der katholischen Kirche ist die Fußwaschung Bestandteil der Liturgie des Gründonnerstags und zählt zu den Sakramentalien. War ihre Durchführung in vergangenen Zeiten Bischofs- und Klosterkirchen vorbehalten und vorgeschrieben, kann sie seit 1956 in allen Kirchen vollzogen werden, ist aber keineswegs verpflichtend. Abgesehen von Kirchen, in denen die Fußwaschung obligatorisch ist, wird sie deshalb eher selten zelebriert. Auch in Übersee liegt die letzte Fußwaschung bereits 10 Jahre zurück. Übrigens war es Papst Franziskus der 2016 verfügte, dass die Fußwaschung auch an Frauen vollzogen werden darf.
Text: Klaus Esterer – Bild: Magdalena Esterer




