In der Gemeinde Aschau im Chiemgau wurde kürzlich ein Reh durch einen freilaufenden Hund gerissen. Das durch Passanten aufgefundene schwer verletzte Wildtier musste durch den zuständigen Jäger von seinen Qualen erlöst werden. Der Vorfall, welcher bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurde, ereignete sich im Ortsteil Weidachwies.
Das Gemeinde-Ordnungsamt hatte zuletzt im Mai 2024 im Rahmen einer Gemeinderatssitzung über die gesetzlich beschränkten Möglichkeiten einer Hunde-Anleinpflicht über ein gesamtes Ortsgebiet berichtet – dabei gibt es bereits klare und praxisorientierte Regelungen. So gilt beispielsweise im Kurpark sowie an den Sportplätzen eine Anleinpflicht. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde generell verboten. „Es ist wirklich bedauerlich, wenn freilaufende Hunde eine Gefahr für die Wildtiere darstellen und diese auf grausame Art und Weise verletzt werden. Ich appelliere an die Hundeführer, ihre Vierbeiner bei zuverlässiger Abrufbarkeit im unmittelbaren Wirkungsbereich, im Zweifel aber lieber an der Leine zu führen. Im Sinne eines guten Miteinanders aller bedanke ich mich für entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme.“, so Aschaus Bürgermeister Simon Frank.
Bericht und Fotos: Gemeinde Aschau i. Chiemgau