Land- & Forstwirtschaft

Wichtig in Bayern: Dorf- und Betriebshilfe

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Fallen in landwirtschaftlichen Betrieben der Betriebsleiter oder mithelfende Familienarbeitskräfte krankheitsbedingt aus, ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Qualifizierte Dorf- und Betriebshelferinnen und -helfer sind dann eine unverzichtbare Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe. Sie helfen, die Extremsituationen gut zu überstehen. Sie sind es, die die Weiterbewirtschaftung des Hofes und den Alltag in den Familien sichern helfen. Denn landwirtschaftliche Familien erhalten im Bedarfsfall kein Krankengeld wie etwa ein Arbeitnehmer, sondern haben gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebs- oder Haushaltshilfe. Der Grund: bäuerliche Familienbetriebe haben vielfach keine angestellten Mitarbeiter und Tiere müssen auch bei Ausfall des Betriebsleiters oder einer Familienkraft weiterversorgt werden.

Seit Anfang des Jahres ist nun eine neu konzipierte Richtlinie zur Förderung der Dorf- und Betriebshilfe in Kraft. „Mit unserer Förderung der sozialen Dorf- und Betriebshilfe stellen wir den Menschen in den Mittelpunkt. Diese Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe ist unverzichtbar. Nur so kann der Betrieb weitergeführt, die Kinder betreut und Tiere versorgt werden – auch wenn plötzlich eine Familienarbeitskraft ausfällt. Jeder eingesetzte Euro ist hier wirklich Gold wert, weil er ein Stück Heimat sichert. Die Unterstützung der der Dorf- und Betriebshilfe ist ein weiteres wertvolles Vorzeigestück für unser soziales Bayern“, betonte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber im Rahmen der Vorstellung der neuen Richtlinie auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Auch auf diesem ist gerade eine Betriebshelferin im Einsatz.

„Unsere Landwirtschaft hat enorm viele Erwartungen unserer Gesellschaft zu erfüllen: Ernährungssicherung, Tierwohl, Biodiversität, Ressourcen- und Klimaschutz und der Erhalt unserer wundervollen Kulturlandschaft. Eines gehört für uns in Bayern aber immer dazu: Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt. Das ist das Credo unserer Agrarpolitik. Deshalb war mir die völlig neu konzipierte Förderung der sozialen Dorf- und Betriebshilfe ein wichtiges Anliegen“, so die Ministerin weiter.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernimmt nach gesetzlicher Grundlage bis zu einem bestimmten Umfang die Kosten für die Einsätze von Dorf- und Betriebshilfen. Die darüber hinausgehenden Kosten fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 80 Prozent der Einsatzkosten. Genau hier greift die neu konzipierte Förderung. Jährlich stehen nun knapp 3,5 Millionen Euro an Finanzmitteln für den gesamten Bereich der sozialen Dorf- und Betriebshilfe zur Verfügung.

Die Ersatzkräfte kommen oftmals bei Schicksalsschlägen auf die Betriebe. Die Einsätze sind oft auch für sie selbst sehr anspruchsvoll und belastend. Um diese Ausnahmesituationen im Sinne aller Betroffenen bestmöglich meistern zu können, braucht es eine stetige Weiterbildung. Die Kosten dafür werden daher zukünftig zu 50 Prozent vom Freistaat gefördert.

„Mir ist es persönlich ein wichtiges Anliegen, dass Menschen in Krisenfällen nicht an eine anonyme Hotline geraten oder gar ohne Hilfe dastehen, sondern sich an persönliche Ansprechpartner bei ihrem örtlichen Maschinenring wenden können. Nur so erhalten die Familien schnell und unbürokratisch eine für ihre Situation und ihren Betrieb passende Einsatzkraft“, sagt Landwirtschaftsministerin Kaniber. Auch die dafür anfallenden Kosten unterstütze der Freistaat im Rahmen der neuen Richtlinie, so die Ministerin.

„Mit der neuen Richtlinie haben wir nun ein umfassendes Konzept und bieten den betroffenen Familien echte Unterstützung: Die Richtline ist wenig bürokratisch, effektiv und unkompliziert. Damit erhalten und stärken wir das System der Dorf- und Betriebshilfe in Bayern im Ganzen“, so Kaniber abschließend.

Foto/Bericht: Benedikt Decker/StMELF – Foto zeigt Frau Staatsministerin Michaela Kaniber mit allen Beteiligten der sozialen Dorf- und Betriebshilfe.

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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