Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben in der Sitzung am 20. 09.2022 einstimmig das Vorgehen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Rosenheim beschlossen. Mietspiegel sind für Kommunen ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern seit Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Ein qualifizierter Mietspiegel soll für Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt sorgen, indem er die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen in einer Stadt dokumentiert.
Dazu wird das beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH eine Befragung zu insgesamt 7.500 Wohnungen durchführen. Ab Januar 2023 werden zunächst Mieterinnen und Mieter u.a. zur Miethöhe, zur Wohnfläche und zu Ausstattungsmerkmalen ihrer Wohnung befragt. Die Befragung findet vorzugsweise online statt, alternativ wird dem Anschreiben an die Mieterinnen und Mieter ein Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen. Voraussichtlich im März 2023 sollen die Befragungen der Vermieterinnen und Vermieter beginnen. Sie sollen unter anderem Auskunft über durchgeführte Modernisierungen und die Energetik der Wohnungen geben. Die Teilnahme an der Befragung ist – wie auch die Erhebung zum Zensus – verpflichtend.
Bericht: Stadt Rosenheim
Luftaufnahme: Rainer Nitzsche