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Rosenheim: Weinstraße wird Fußgängerzone

Die Weinstraße in Rosenheim ist ab Montag, den 13.03.2023 teilweise eine Fußgängerzone. Nach großangelegter Anliegerbeteiligung wird damit ein Beschluss des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV vom 25.10.2022 umgesetzt. Die Anlieger wurden im Vorfeld informiert.

Damit tritt ab dem 13.03.2023 die Fußgängerzonenregelung zwischen den Anwesen zwei und zehn in Kraft. Ab dann ist das Befahren nur noch zu den allgemeinen Lieferzeiten von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich.

Die Parkplätze am Straßenrand entfallen komplett. Die Weinstraße im Bereich zwischen Kaiserstraße und der Einmündung Adlzreiterstraße bleibt in beide Richtungen befahrbar.

Für Radfahrer gilt zwischen den Anwesen zwei und zehn ebenfalls ein Fahrverbot, analog zur Fußgängerzonenregelung auf dem Max-Josefs-Platz.

„Die Idee einer Fußgängerzone in der Weinstraße ist grundsätzlich eine gute Idee. Hier aber alle Belange der Anlieger unter einen Hut zu bringen, war nicht ganz so einfach. Die jetzige Lösung wird von einer breiten Mehrheit getragen und die Weinstraße erhält eine enorme Verbesserung der Aufenthaltsqualität“, so Oberbürgermeister Andreas März.

Bericht und Fotos: Stadt Rosenheim


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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