Am kommenden Dienstag, den 31. Mai bietet das Landratsamt Rosenheim zum letzten Mal von 13 Uhr bis 16 Uhr eine Sonderöffnungszeit für ukrainische Kriegsflüchtlinge an, damit sich diese in Deutschland anmelden können. Ab 1. Juni werden die Sonderöffnungszeiten eingestellt.
Grund hierfür sind, nach Informationen des für das Pass- und Meldewesen zuständigen Sachgebiets im Landratsamt Rosenheim, neue Vorgaben, die ebenfalls am 1. Juni in Kraft treten. Demnach dürfen sogenannte Fiktionsbescheinigungen (vorläufiges Aufenthaltsrecht) und die Aufenthaltstitel für Schutzsuchende nur noch erteilt werden, wenn die Antragsteller vorher erkennungsdienstlich behandelt wurden. Diese zeitintensive erkennungsdienstliche Registrierung ist nur nach vorheriger Terminabsprache unter der E-Mail-Adresse auslaenderwesen@lra-rosenheim.de möglich.
Bericht: LRA Rosenheim
Foto: Hötzelsperger