Land- & Forstwirtschaft

Jagdrecht: angepasste Prämien, um Wildbestand zu reduzieren

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Der Abschuss von Schwarz- und Rotwild waren aktuelle Themen der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses Rosenheim. Die Mitglieder haben angepasste Aufwandsentschädigungen beschlossen, um die Population der Tiere jeweils zu reduzieren.

So bekommen Jägerinnen und Jäger, die im Landkreis Rosenheim ein Wildschwein erlegen, ab sofort mehr Geld als Entschädigung pro erlegtem Tier. Diese setzt sich aus Zahlungen des Freistaates Bayern und einer freiwilligen Pauschale des Landkreises Rosenheim zusammen. Da der Freistaat Bayern die Prämiensumme erhöht hat, war eine Anpassung der freiwilligen Zuzahlung des Landkreises Rosenheim nötig. Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung dieser Anpassung nach kurzer Diskussion mehrheitlich zugestimmt. Inhalt der Diskussion war die Höhe der Fördersumme des Landkreises Rosenheim. Bereits seit dem Jagdjahr 2017/18 zahlt der Freistaat eine Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild. Die Pauschale von 20 Euro je Tier galt nur für weibliche Tiere. Seit 2019 zahlt der Landkreis Rosenheim zusätzlich eine freiwillige Pauschale von 80 Euro für weibliche und 100 Euro für männliche Tiere, so dass pro Tier bisher 100 Euro ausbezahlt wurden.

Aufgrund der steigenden Population richten die Wildschweine in der Region zum Teil große Schäden mit erheblichen finanziellen Folgen für die Landwirtschaft an. Darüber hinaus erhöht sich bei einer steigenden Zahl der Tiere auch die Gefahr des Ausbrechens der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Rosenheim. Dieser Gefahr kann mit einem erhöhten Abschuss entgegengewirkt werden. Wie Landrat Otto Lederer darstellt, gilt die Wildschweinjagd als sehr zeitintensiv und aufwändig. Die Aufwandsentschädigung soll für die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Rosenheim ein Anreiz sein, die Tiere stärker zu bejagen.Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erhöhte nun im Mai 2022 die Aufwandsentschädigung seitens des Freistaates auf 70 Euro pro Tier, egal welchen Geschlechts. Der Landkreis Rosenheim zahlt weiterhin einen zusätzlichen Betrag. Dieser beträgt künftig zusätzlich 50 Euro pro Tier als freiwillige Pauschale. So erhalten Jägerinnen und Jäger ab 1. Oktober 2022 120 Euro pro erlegtem Tier.

Die Aufwandsentschädigung des Landratsamtes kann über ein Formular bei der unteren Jagdbehörde im Landratsamt Rosenheim beantragt werden. Der Antrag muss zusätzlich vom Jagdvorsteher unterschrieben werden.  Die Aufwandsentschädigung des Freistaates Bayern muss direkt beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beantragt werden. Im Landkreis Rosenheim werden pro Jahr etwa 200 Tiere geschossen.

Kontrolle von erlegtem Rotwild wird künftig entschädigt

Auch bei der Kontrolle des erlegten Rotwilds im Landkreis Rosenheim gibt es Neuerungen. Der Kreisausschuss hat eine Aufwandsentschädigung für die bestellten Vertrauenspersonen, die erlegtes Rotwild kontrollieren, mehrheitlich beschlossen. Pro Jagdjahr werden dafür Kosten von etwa 4.000 Euro veranschlagt. Hintergrund ist, dass in den Hochwildhegegemeinschaften Inntal und Kampenwand seit Ende Juli 2022 der körperliche Nachweis von Rotwild nicht mehr freiwillig, sondern angeordnet ist. Das Landratsamt Rosenheim hat dafür elf Vertrauenspersonen bestellt, die das erlegte Tier innerhalb von 24 Stunden begutachten, Fotos anfertigen, die entsprechenden Formalien erledigen und die Behörde in Kenntnis setzen. Sie sind als Jagdscheininhaber jagdrechtlich sachkundig.

Bericht: LRA Rosenheim –  Foto: Hötzelsperger

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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