Abkochgebot für Gstadt mit Gollenshausen und Fraueninsel – Bei den Trinkwasser-Nachuntersuchungen des Zweckverbandes der Chiemseegruppe wurde am Freitag (13.12.2024) in der Gemeinde Gstadt am Chiemsee ein Fäkalkeim intestinale Enterokokke im Brunnen 2 nachgewiesen. Die Gemeinde Gstadt, die den Ortsteil Gollenshausen und die Fraueninsel mit Trinkwasser versorgt, ist seit dem 26.11.2024 von dem restlichen Verbund der Chiemseegruppe getrennt und somit eigenständiger Trinkwasserversorger.
Aufgrund des Laborbefundes muss von einer fäkalen Verunreinigung der Trinkwasserversorgung ausgegangen werden. Aus diesem Grund muss das Trinkwasser im Gemeindebereich von Gstadt, Gollenshausen und der Fraueninsel abgekocht werden, bis eine Chlorung installiert ist und die geforderte Konzentration von 0,1 mg/L endständig im Versorgungsnetz nachgewiesen ist. Erst dann kann, in Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt, die Abkochverfügung aufgehoben werden. Die Chlorung bleibt davon unberührt und muss bis auf weiteres aufrecht erhalten werden.
Das Wasser sollte für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden (~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt eine Ursachenforschung läuft mit Hochdruck.
Bericht: LRA Rosenheim – Luftaufnahme: Rainer Nitzsche (Blick auf die Chiemseeregion)