Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit der Forstverwaltung und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter München und Erding einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Erdinger Moos“: Der Termin findet statt am Mittwoch, 16.10.2019, um 19:30 Uhr, in der Hainhalle Ismaning (Erich-Zeitler-Str. 5, 85737 Ismaning). Bild-Berichterstatter, Grundeigentümer sowie andere interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Das 110 Hektar große FFH-Gebiet ist sowohl ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz als auch von überregionaler Bedeutung. Dies hat die Meldung als FFH-Gebiet unterstrichen, für die vor allem die artenreichen Lebensräume und Habitate der Helm-Azurjungfer als bedrohte Libellenart entscheidend war. Das FFH-Gebiet stellt mit seinen Niedermoorresten und den pflanzenreichen Gräben ein wesentliches ökologisches Verbundelement in der Münchner Ebene dar.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) liegen bis zum Runden Tisch in der Gemeinde Ismaning in der Abteilung Umweltschutz zur Einsicht bereit. Weiterhin sind sie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) unter „Aktuelles“ einsehbar und können heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und am Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).
Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.
Bericht: Regierung von Oberbayern
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