Ländliche Gemeinden können ab sofort wieder Zuschüsse für kleinere Projekte der Dorferneuerung oder Infrastruktur beantragen. Wie die für die ländliche Entwicklung zuständige Agrarministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, ist damit die Förderung auch außerhalb von Dorferneuerungs- und Flurneuordnungsverfahren möglich. Die Anträge dafür müssen bis 13. Mai beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht sein. „Wir wollen den Gemeinden damit auch in diesem Jahr helfen, überschaubare Projekte wie Dorfplätze, Ortsstraßen oder ländliche Wege möglichst rasch umzusetzen“, sagte die Ministerin in München.
Das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderte Programm hat das Ziel, den ländlichen Charakter der Gemeinden zu erhalten und einen modernen ländlichen Wegebau voranzubringen. Laut Kaniber können damit Investitionen zwischen 25.000 Euro und 1,5 Millionen Euro mit einem Fördersatz von 80 Prozent bezuschusst werden. Insgesamt stehen für den jetzt gestarteten Antragszeitraum 52 Millionen Euro zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Auswahlrunde sowie die Antragsunterlagen gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung sowie zum Herunterladen im Internet unter www.stmelf.bayern.de/LE-ELER.
Bericht und Foto: StMELF – Die Förderung kleinerer Projekte – wie hier die Sanierung von ländlichen Wegen auf diesem Bild – können ländliche Kommunen ab sofort beantragen.