Wege auf Farrenpoint und Mitterberg können für Radfahrer gesperrt werden
Einige Wege und Steige im Almgebiet zwischen Farrenpoint und Rampoldplatte sind nicht zum Fahrradfahren geeignet und dürfen nicht befahren werden. Die Untere Naturschutzbehörde Rosenheim hatte die Situation vor Ort geprüft. Die Grundeigentümer der geprüften Wege können das Fahrradfahren, ohne weitere Angabe von Gründen, auf ihren Wegen untersagen. Eine Missachtung dieses Verbotes gilt nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit (Artikel 57 Absatz 4 Nr. 2). Der Grund dafür liegt hauptsächlich in der empfindlichen Vegetation. Im Gebirge ist die Vegetationsdecke typischerweise sehr dünn, so dass es schnell zu großflächigen Erosionen kommen kann. Zudem umfahren einige Mountainbiker enge Spitzkehren oder Wegteile mit Stufen, sodass die Wege stark verbreitert, neu verzweigt oder auch umgelagert werden. Besondere Schwierigkeiten bieten in der Folge auch ausgeschwemmte Rinnen nach Regenfällen. Bei den Almwiesen handelt es sich hauptsächlich um wertvolle Pflanzenbestände wie sogenannte Borstgrasrasen und artenreiches Extensivgrünland. Diese sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 30, Abs. 2, Satz 1, Nr. 3) geschützt. Darum ist es der Naturschutzbehörde ein besonderes Anliegen, diese Biotope zu schützen.
Wer auf erlaubten Radwegen mit dem Rad unterwegs ist, sollte neben der Vegetation auch an die Weidetiere denken. Vor allem wenn früh morgens und abends oder nachts mit Stirnlampen gefahren wird, erschrecken die Tiere leicht und fliehen panisch. Daher sollten diese empfindlichen Zeiten für den Sport vermieden werden oder aber die Fahrweise angepasst werden. Grundsätzlich gilt, dass beim Bergabfahren durch Weidegebiete langsam gefahren werden sollte. Weidetore müssen wieder verschlossen werden, damit sich die Herden nicht mischen. Wenn sich die Tiere auf dem Weg befinden, sollte abgestiegen werden. In den vergangenen Jahren ist der Besucherdruck in dem Almgebiet immer stärker angestiegen, zu Fuß und auf dem Rad. Durch den Anstieg der E-Bikes hat sich auch die Zahl der Mountainbiker immer weiter erhöht. Konflikte zwischen Wanderern, Mountainbikern und Bewirtschaftern führten in der Vergangenheit bereits zu Diskussionen.
Wer im Almgebiet unterwegs ist – egal ob zu Fuß, auf dem Rad oder als Eigentümer: Respektvolles Verhalten und gegenseitige Rücksicht auf Mensch und Tier sorgen dafür, dass alle eine erholsame und ruhige Zeit am Berg verbringen und auch die Natur und die Tiere geschützt bleiben.
Kartenmaterial: Für das Fahrradfahren ungeeignete Wege und Steige auf der Farrenpoint, dem Mitterberg und dem sogenannten Nigglsteig. (Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)
Bericht: Landratsamt Rosenheim