Die Abkochverfügung, die für die betroffenen Haushalte im Gebiet des Wasserbeschaffungsverband Frasdorf galt, ist aufgehoben worden. Wie das Gesundheitsamt Rosenheim mitteilte, wurde im Leitungsnetz die erforderliche Chlorkonzentration erreicht.
Von der Abkochverfügung betroffen waren Haushalte in den Ortsteilen Westerndorf, Pfannstiel, Daxa, Acherting, Wessen, Riedlach, Röcka, Laiming, Hausstätt, Thal, Walkerting, Ruckerting, Stötten, Stockach und Stelzenberg. Die Desinfektion des Leitungsnetzes mittels Chlorzugabe bleibt bis auf Weiteres bestehen. Grund für diese Maßnahme waren der Fund des Bakteriums E. Coli sowie Coliformer Keime im Trinkwasser. Das Gesundheitsamt kündigte an, dass das Trinkwasser vorsorglich bis auf Weiteres engmaschig beprobt wird.
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Nach wie vor muss das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbands (WBV) Frasdorf abgekocht werden. Grund dafür sind, die zu geringen Chlorkonzentrationen und damit die noch ungenügende Desinfektion des Leitungsnetzes. Betroffen sind die Ortsteile Westerndorf, Daxa, Acherting, Wessen, Riedlach, Röcka, Laiming, Hausstätt, Thal, Walkerting, Ruckerting, Stötten, Stockach und Stelzenberg.
Bereits am 9. September hatte das staatliche Gesundheitsamt bekannt gegeben, dass bei einer routinemäßigen Beprobung das Bakterium E. Coli sowie Coliforme Keime nachgewiesen wurden. Daraufhin wurde mit der Desinfektion des Leitungsnetzes mittels Chlors begonnen. Aufgrund technischer und hydraulischer Begebenheiten wurden die zu erreichenden Chlorwerte bisher noch nicht erreicht. Die Abkochverfügung bleibt daher vorerst bestehen.
Das Gesundheitsamt Rosenheim weist weiter darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden. Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden. Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informiert. Diese Aufforderung gilt so lange, bis wieder eine ausreichende Chlorkonzentration im Leitungsnetz vorhanden ist. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt. Auch eine Begehung vor Ort lieferte keine Erkenntnisse zur Ursache der Verunreinigung. Es wird von einer Oberflächenwasserbeeinflussung der betroffenen Quelle aufgegangen.
Bericht: LRA Rosenheim – Foto: Rainer Nitzsche – Blick auf Frasdorf