Die Wirtschaft in der Region Rosenheim ist überwiegend kleinteilig strukturiert. Fast alle hier ansässigen Firmen zählen zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Im Jahr 2024 waren in Stadt und Landkreis Rosenheim knapp 19.600 Betriebe registriert. Der weitaus größte Teil davon, rund 17.100 Unternehmen, beschäftigte weniger als zehn Mitarbeiter. Weitere rund 2.400 Firmen fielen mit zehn bis 249 Beschäftigten in die Kategorie der mittleren Unternehmensgrößen. Lediglich 66 Großunternehmen in der Region wiesen mindestens 250 Beschäftigte auf. Regional verteilt sich das Bild auf rund 15.700 Unternehmen im Landkreis und knapp 3.900 Betriebe in der kreisfreien Stadt Rosenheim (Quelle: Radio Charivari).
Diese Zahlen zeigen, dass ein Betrieb im Chiemgau selten ein Einzelfall ist. Ein Café am Chiemsee oder ein Handwerksbetrieb in der Region reiht sich in eine breite Struktur ähnlicher Unternehmen ein.
Gründergeist mit bayerischer Tradition
Dass der Weg in die Selbstständigkeit in Bayern beliebt ist, bestätigen auch die Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik. 2024 wurden in Oberbayern rund 7,7 Unternehmen je 1.000 Einwohner neu gegründet, der höchste Wert aller bayerischen Regierungsbezirke. Auch beim sogenannten Gründungssaldo, also der Differenz zwischen Neugründungen und Geschäftsaufgaben, liegt Oberbayern mit einem Plus von rund 1,4 an der Spitze Bayerns, ein Hinweis darauf, dass sich Gründungen in der Region besonders häufig auch dauerhaft etablieren.
Bei der Wahl der Rechtsform dominiert bayernweit weiterhin das Einzelunternehmen: 80,8 % aller Neugründungen 2024 erfolgten in dieser einfachsten und unbürokratischsten Form. Mit deutlichem Abstand folgen die GmbH (10,0 %) und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (4,6 %).
Von der Idee zum tragfähigen Konzept
Am Anfang jedes Betriebs steht die Idee. Nicht jede Idee trägt jedoch automatisch ein Geschäftsmodell. Angehende Unternehmer setzen sich frühzeitig mit der Zielgruppe, der Konkurrenzsituation und dem passenden Standort auseinander. In einer touristisch geprägten Region wie dem Chiemgau prägen saisonale Schwankungen den Geschäftsbetrieb erheblich. Der Tourismus rund um den Chiemsee schafft dabei ein stabiles Fundament für Gastronomie, Ferienvermietung und regionale Erzeugnisse, während das Handwerk durch die Nähe zu München und den anhaltenden Zuzug in den Landkreis von dauerhaftem, saisonunabhängigem Bedarf profitiert.
Ein weiteres Potenzial betrifft digitale und wissensbasierte Dienstleistungen. Die Nähe zum Ballungsraum München und der zunehmende Anteil an Fernarbeit ermöglichen kleinen Beratungs-, IT- und Kreativbetrieben, ihre Kunden unabhängig vom eigenen Standort zu bedienen und dennoch die Lebensqualität der Region zu nutzen. Ein tragfähiges Konzept verbindet die eigene Idee mit der Nachfrage vor Ort und schafft, wo möglich, ein zweites Standbein außerhalb der touristischen Hochphasen.

Formalitäten: Rechtsform, Anmeldung, Genehmigungen
Ist das Konzept ausgereift, folgt der bürokratische Teil. Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Steuerlast und Verwaltungsaufwand. Für ein Einzelunternehmen fällt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital an, anders als bei der GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden. Die Gewerbeanmeldung selbst kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu kommt der IHK-Beitrag, sowie je nach Branche notwendige Genehmigungen oder die Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer.
Kleinstbetriebe, wie sie die Region Rosenheim prägen, prüfen früh die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Seit 2025 gelten hierfür angepasste Grenzen: Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro umsetzen wird. Im Gründungsjahr darf der Umsatz 25.000 Euro nicht überschreiten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das spart Verwaltungsaufwand, bringt jedoch Nachteile mit sich, etwa den Wegfall des Vorsteuerabzugs. Die Entscheidung dafür erfordert eine genaue Abwägung.
Steuerlich stellt sich für die meisten Existenzgründer außerdem die Frage der Gewinnermittlung. In der Regel genügt für kleine Betriebe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), bei der lediglich Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt werden. Eine doppelte Buchführung wird für Gewerbetreibende erst ab bestimmten Größenordnungen verpflichtend: seit 2024 bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Kapitalgesellschaften wie die GmbH müssen unabhängig von Umsatz und Gewinn stets bilanzieren. Unsicherheiten bei den geltenden Regelungen klärt eine frühzeitige Steuerberatung oder Gründungsberatung, wodurch teure Fehler vermieden werden.
Netzwerk und Unterstützung vor Ort
Gründer in der Region gehen den Weg nicht allein. Verschiedene Anlaufstellen begleiten den Aufbau eines eigenen Betriebs:
- IHK für München und Oberbayern: Existenzgründungsberatung als erste Anlaufstelle für rechtliche und organisatorische Fragen.
- Wirtschaftsförderung des Landkreises Rosenheim: Unterstützung mit regionalem Know-how und Kontakten vor Ort.
- Unternehmerservice der Stadt Rosenheim: Städtische Anlaufstelle für Fragen rund um die Existenzgründung.
- Stellwerk18: Coworking- und Gründerplattform für Austausch und Vernetzung in der Region.
Der Austausch mit anderen Unternehmern aus der Region eröffnet zusätzliche Einblicke in deren Erfahrungen, ein Vorteil einer mittelstandsgeprägten Region wie dem Chiemgau.
Titelfoto: magnific.com


