Bio-Betriebe dürfen aufatmen: Ab sofort bleibt ihnen die überflüssige zusätzliche Kontrolle zu den Mindeststandards eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands („GLÖZ“) erspart. Mit Bio gelten sie als erfüllt. Lange hat sich die LVÖ Bayern gemeinsam mit weiteren Akteuren dafür eingesetzt. Nun ist der auf EU-Ebene erreichte Erfolg auch in nationale Vorgaben umgesetzt.
Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Bio-Betriebe nun wieder als ‚green by design‘ gelten. Damit haben wir einen ordentlichen Bürokratieabbau für Bio-Betriebe erreicht. Bio-Landwirtinnen und -Landwirte erhalten mit ihrer täglichen Arbeit die Fruchtbarkeit unserer Böden und bewahren sie vor Erosion. Sie schützen unser Trinkwasser und erhalten die Lebensräume für Wildpflanzen und Wildtiere. Natürlich halten sie dabei ihre Felder, Wiesen und Weiden in einem guten Zustand. Dies offiziell anzuerkennen ist überfällig und ein absolut sinnvoller Abbau von Bürokratie, denn er räumt nachhaltiger Landbewirtschaftung Steine aus dem Weg.“
GLÖZ und Bio
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Direktzahlungen aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beziehen, müssen nachweisen, dass sie ihre Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ halten. Dies wird anhand von neun sogenannten GLÖZ-Standards überprüft. Dazu gehören zum Beispiel ein Minimum an Fruchtwechsel auf dem Acker oder Pufferstreifen an Gewässern. Bio-Betriebe wirtschaften nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung bzw. den noch strengeren Kriterien der Öko-Verbände. Diese Vorgaben gehen weit über die GLÖZ-Standards hinaus und die Einhaltung wird mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft.
Die zusätzliche GLÖZ-Kontrolle bedeutete damit für Bio-Betriebe nichts als unnötigen Bürokratie-Aufwand. Die von der EU im November 2025 abgesegnete Regelung zur Abschaffung der GLÖZ-Überprüfung bei Bio-Betrieben wird nun auch in Deutschland umgesetzt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar.
green by design
Von 2014 bis 2021 wurden die umfassenden Umweltleistungen des ökologischen Landbaus bereits EU-weit als „green by definition“ anerkannt. Damit mussten Bio-Höfe keine zusätzlichen Nachweise über die Einhaltung von bestimmten Auflagen für die Agrar-Fördergelder erbringen. Mit der Einführung der GLÖZ-Standards wurde dieses Vorgehen gekippt. Im November 2025 gab die EU grünes Licht dafür, Bio-Betriebe unter dem Begriff „green by design“ wiederum von der doppelten Nachweispflicht für bestimmte Umweltleistungen zu befreien.
Bericht und Bild: LVÖ / Being Organic in EU – Bio steht für weite Fruchtfolgen; hier Kleegras als bodendüngende Zwischenfrucht, die auch Insekten reichlich Nahrung bietet. Der GLÖZ-Standard Nr. 7 „Fruchtfolge im Ackerland“ ist damit z.B. automatisch erfüllt.



