Bayerns Landwirtinnen und Landwirte, die den Mehrfachantrag 2026 noch nicht eingereicht haben, sollten dies in den nächsten Tagen erledigen. Die Frist endet am Freitag, 15. Mai. Die Betriebe könnten ihren Antrag schnell und unkompliziert online über das Serviceportal unter www.ibalis.bayern.de einreichen.
„Der Mehrfachantrag ist für unsere bäuerlichen Familienbetriebe ein zentrales Werkzeug. Unsere Landwirte sichern mit ihrer Arbeit tagein tagaus unsere Versorgung mit besten Lebensmitteln, pflegen unsere wundervolle Kulturlandschaft, schützen unsere Natur und setzen mehr Tierwohl praktisch um – dafür haben sie einen klaren Anspruch auf Ausgleich. Der Mehrfachantrag ist der Weg dorthin. Deshalb: Frist im Blick behalten und rechtzeitig einreichen“, betont Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Mit dem Mehrfachantrag beantragen die Betriebe Direktzahlungen einschließlich der Öko-Regelungen, die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie Fördermittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Hinzu kommen die Weideprämie für Rinder, die Förderung der Mehrgefahrenversicherung, die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen und – in bestimmten Gebieten – der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz. Diese Programme tragen entscheidend dazu bei, eine umweltfreundliche, klimaschonende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft in Bayern zu sichern.
Ein besonderer Fokus liegt heuer auf der Krisenvorsorge: Das Staatsministerium hat gemeinsam mit dem Mehrfachantrag eine Umfrage unter allen landwirtschaftlichen Betrieben gestartet. Es geht darum, einen verlässlichen Überblick darüber zu bekommen, wie krisenfest die Betriebe aufgestellt sind. „Wer vorsorgt, steht auch in schwierigen Zeiten stabil. Mit der Umfrage gewinnen wir ein ehrliches Bild aus der Praxis und können wertvolle Schlussfolgerungen für die Vorsorge ziehen“, so Kaniber. Als Anreiz werden unter den Teilnehmern drei Notstromaggregate verlost.
Auch in diesem Jahr hat der Freistaat die Verfahren weiter vereinfacht. „Wir arbeiten konsequent daran, Bürokratie abzubauen und die Antragstellung praxisnah zu gestalten. Jeder Handgriff, den wir den Betrieben erleichtern, ist ein Gewinn für unsere Landwirtschaft“, erklärt die Ministerin. So erhalten Betriebe mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sowie Öko-Betriebe im Laufe des Jahres Erleichterungen bei der Konditionalität. Dies geschieht, sobald der Bund für das sogenannte GAP-Vereinfachungspaket (GAP ist die Abkürzung für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU) die entsprechende rechtliche Regelung geschaffen hat. Zudem profitieren die Landwirte von digitalen Lösungen: Teilnehmer an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können Maßnahmen künftig einfach über die App „FAL-BY“ mit wenigen Klicks nachweisen. Und in besonders von der Glasflügelzikade betroffenen Gebieten sind zudem gezielte Ausnahmen zur Bekämpfung möglich. So können die Betriebe ab diesem Jahr etwa auf die Mindestbodenbedeckung in diesen Regionen verzichten.
Auch nachdem die Betriebe den Antrag eingereicht haben, bleiben sie flexibel: Bis zum 30. September können sie Änderungen und Korrekturen unkompliziert vornehmen. Über den aktuellen Bearbeitungsstand werden sie laufend informiert. Für Fragen stehen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) als Ansprechpartner bereit. Sowohl telefonisch als auch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vor Ort. Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag können die Antragsteller im Förderwegweiser unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen. „Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten jeden Tag Großartiges – für hochwertige Lebensmittel, für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für lebendige ländliche Räume. Der Freistaat steht fest an ihrer Seite und sorgt dafür, dass sie auch in Zukunft erfolgreich wirtschaften können“, so Kaniber abschließend.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium (StMELF) – Archiv-Foto: Rainer Nitzsche (Landwirtschaft auf dem Samerberg)



