Dr. Roland Baier, Leiter der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden, hat in seiner knapp drei Jahre dauernden, gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Verein „Wildes Bayern e.V.“ und dessen damals verantwortlicher Pressereferentin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) endgültig und rechtskräftig Recht behalten. In seinem Beschluss vom 22. Februar weist das oberste Zivilgericht der Bundesrepublik die Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ gegen eine ebenfalls schon ablehnende Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes München zurück – mit schlichten fünf Zeilen Begründung. Nach Ansicht des BGH hat der Fall keine grundsätzliche Bedeutung; weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des BGH. Der Verein „Wildes Bayern e.V.“ und die weitere Beklagte haben als Unterliegende des Verfahrens die Kosten zu tragen.
Der Verein hat damit in dieser Sache ein Einstweiliges Verfügungsverfahren über zwei Instanzen, ein Zwangsvollstreckungsverfahren in einer Instanz und das Hauptsacheverfahren in drei Instanzen verloren. Auch in einem parallelen Verfahren gegen die Nationalparkverwaltung selbst vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München ist der Verein unterlegen. Damit sind sämtliche vorangegangene Urteile zum Verbot der unwahren Aussagen des Vereins und seiner Pressesprecherin: „Der Nationalpark schießt in der Schonzeit Gämsen, um damit Bartgeierjunge zu füttern“ rechtskräftig. Die Kosten der Auseinandersetzung und des verhängten Ordnungsmittels dürften bei rund 34.000 Euro liegen – bereits bezahlt beziehungsweise noch zu tragen vom Verein und dessen ehemaliger Pressesprecherin.
Die Streitigkeiten mit „Wildes Bayern e.V.“ begannen Anfang 2021. Sie dauerten bis Februar 2024, da der Verein für ihn negative Urteile des Landgerichts Traunstein in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren und in einem vom Verein erzwungenen Hauptsacheverfahren partout nicht akzeptieren wollte. Der Verein legte gegen fast alle dort ergangenen Entscheidungen erfolglose Rechtmittel ein. Ende April 2021 musste sogar die gerichtliche Zwangsvollstreckung gegen den Verein betrieben werden, weil der Verein das wirksame gerichtliche Verbot aus der Einstweiligen Verfügung missachtet hatte. Der letzte Schritt war nun ein Beschwerdeverfahren des Vereins vor dem BGH gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht München im Hauptsacheverfahren. Nun könnte der Verein nur noch Verfassungsbeschwerde gegen sein finales Unterliegen einlegen. Die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden liegt durchschnittlich bei zwei Prozent.
Das Verfahren wurde von „Wildes Bayern“ und seiner Vorsitzenden, von der die streitgegenständliche Äußerung stammte, über Jahre in die Länge gezogen. „Dadurch entstanden enorme Kosten! Diese muss der Verein, der sich zumindest teilweise aus Spenden finanziert, allesamt tragen“, erklärt Nationalparkleiter Dr. Roland Baier. „Man muss sich fragen, warum hier Vereinsgelder, die die Mitglieder und Spender zur treuhänderischen Verwaltung der Vereinsführung anvertraut haben, für aussichtslose Gerichtsverfahren verschwendet werden. Eigentlich sollten diese Gelder den Wildtieren Bayerns und deren Wohlergehen zugutekommen. Stattdessen werden hier Unsummen für die sinnlose Verteidigung von unhaltbaren persönlichen Äußerungen einer Vereinsvorsitzenden vergeudet.“ Dr. Baier ergänzt: „Für mich stellt sich die Frage, ob die eingesetzten Vereinsmittel dem Vereinszweck entsprechend und damit satzungskonform verwendet wurden. Dabei geht es auch um die Gemeinnützigkeit, die vom zuständigen Finanzamt zu überprüfen ist.“
Dem Verein „Wildes Bayern e.V.“ wurde wiederholt gerichtlich und nun rechtskräftig die Behauptung und Verbreitung unwahrer und herabsetzender Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt. Daneben stellte das Bayerische Verwaltungsgericht München in einem weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang heraus, dass die Kommunikation seitens des Vereins schon in der Vergangenheit oft unsachlich und mit nicht zutreffenden Argumenten geführt wurde. Auch hier musste der Verein die Kosten tragen. Für Nationalparkleiter Baier steht fest: „Der Verein Wildes Bayern e.V. will mit seinen permanenten, ungerechtfertigten Angriffen den Nationalpark Berchtesgaden und seine Artenschutzmaßnahmen wie die Bartgeierauswilderung durch unwahre Behauptungen öffentlich in ein schlechtes Licht rücken. Das ist fehlgeleiteter Tierschutz unter dem Deckmantel einer Naturschutzorganisation. Ich hoffe sehr, dass mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun ein endgültiger Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen ist“.
Pressemitteilung Nationalparkverwaltung Berchtesgaden