Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Rosenheim aus Spendengeldern weitere Mittel zur Bewältigung der Folgen der im Juli verursachten Hochwasser- und Starkregenereignisse zur Verfügung gestellt. Für Geschädigte besteht die Möglichkeit, bis zum 30. November eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Auch Bürgerinnen und Bürger, die bereits Soforthilfe erhalten haben, können einen Antrag stellen, wenn die Schadenssumme nicht über die Soforthilfe gedeckt wird. Ganz generell können die Hochwasserhilfe des Freistaats Bayern Privathaushalte in einer besonderen Notlage und soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen beantragen. Ein Vergabeausschuss, der vermutlich Anfang Dezember erstmals einberufen wird, entscheidet über die Anträge. Die Mitglieder des Ausschusses müssen wissen, welcher Schaden durch das Hochwasserereignis im Juli 2021 entstand, welche finanziellen Hilfen bereits in Anspruch genommen wurden und welche Schadenshöhe nach Abzug dieser finanziellen Hilfen bleibt. Belege über die Schadenshöhe, wie Rechnungen oder Kostenvoranschläge, sowie über bewilligte bzw. abgelehnte Leistungen sind dem Antrag beizufügen.
Der formlose Antrag kann schriftlich eingereicht werden beim Landratsamt Rosenheim, Gruppe 131, Postfach 100465, 83004 Rosenheim, oder per E-Mail an finanzen@lra-rosenheim.de
Bericht: LRA Rosenheim
Archiv-Foto: Hötzelsperger (Hochwasser 2013 in Prien-Atzing)