Landwirtschaftliche Betriebe können in Bayern ab sofort ihren Mehrfachantrag über das bewährte Serviceportal iBALIS einreichen. Die Frist zur Antragstellung endet in diesem Jahr am 15. Mai.
Mit dem Mehrfachantrag beantragen landwirtschaftliche Betriebe jährlich die Direktzahlungen, die eine wichtige Einkommensgrundlage für die bayerischen Bäuerinnen und Bauern sind. Dazu gehören unter anderem Direktzahlungen wie die Einkommensgrundzahlung, die Umverteilungszahlung und die Förderung für Junglandwirte. Hinzu kommen Zahlungen für Öko-Regelungen, mit denen Umwelt- und Klimaleistungen gezielt honoriert werden. Auch für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen erhalten Betriebe entsprechende Leistungen.
„Wir machen Schluss mit unnötigem Papierkram und bringen die Antragstellung auf ein digitales Niveau, das zu unseren modernen Betrieben passt. Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Arbeit auf dem Feld und im Stall“, betont Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Und weiter: „Gemeinsam mit dem Bund haben wir die Verfahren weiter verbessert und noch anwenderfreundlicher gestaltet.“
Für zusätzliche Leistungen und Belastungen erhalten landwirtschaftliche Betriebe weitere Fördermittel. Dazu zählen die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Auszahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Weideprämie für Rinder, die Mehrgefahrenversicherung, Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen sowie in bestimmten Gebieten der Erschwernisausgleich für Pflanzenschutz.
Betriebe mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sowie Öko-Betriebe erhalten im Laufe des Jahres Erleichterungen bei der Konditionalität, sobald für das sogenannte GAP-Vereinfachungspaket die bundesrechtliche Regelung geschaffen ist (voraussichtlich Mitte 2026). In besonders bedrohten Gebieten können Betriebe zur Bekämpfung der Glasflügelzikade ab diesem Jahr auf die Mindestbodenbedeckung verzichten. Betriebe, die an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen teilnehmen, weisen weitere Maßnahmen künftig einfach über die mobile Anwendung „FAL-BY“ nach. „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind das Rückgrat einer regionalen Lebensmittelversorgung. Sie sichern unsere Ernährung, übernehmen Verantwortung für Umwelt und Klima und prägen unsere Kulturlandschaft. Diese Leistung verdient unsere höchste Anerkennung und eine verlässliche Unterstützung“, so die Ministerin.
In den kommenden Tagen erhalten alle landwirtschaftlichen Betriebe ein Anschreiben mit wichtigen Informationen zur Antragstellung. Darin finden sie auch ihren persönlichen Besprechungstermin beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Ämter unterstützen die Betriebe hier telefonisch oder nach Absprache auch persönlich im Amt und klären offene Fragen direkt im Gespräch. Gemeinsam mit den Sachbearbeitern können Betriebe mögliche Fehler im Antrag sofort korrigieren. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter Landwirtinnen und Landwirten den Betrieben bei allen Fragen rund um den Mehrfachantrag auch über eine Hotline zur Verfügung.
„Ich lade alle Betriebe außerdem ein, sich an der Umfrage zur Krisenfestigkeit unserer Betriebe zu beteiligen. Jede Rückmeldung hilft uns, ein realistisches Bild über die Praxis zu gewinnen und die richtigen Schlussfolgerungen für die Vorsorge zu ziehen.“
Landwirtschaftliche Betriebe sollten alle Unterlagen vor der Antragstellung sorgfältig lesen. Sämtliche Informationen finden sie online im Förderwegweiser des StMELF und direkt im Serviceportal iBALIS unter www.ibalis.bayern.de.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Hötzelsperger




