Im Jahr 2022 wachsen die Gesundheitsausgaben im Freistaat nominal ohne Berücksichtigung der Inflation um 4,7 Prozent. Sie betragen insgesamt 78,1 Mrd. Euro. Pro Kopf ergibt sich eine Zunahme der Ausgaben für Gesundheit um 218 Euro auf 5 885 Euro im Jahr 2022. Besonders stark steigen nominal die Gesundheitsausgaben der öffentlichen Haushalte mit 12,8 Prozent. Zu den Gründen zählen erhöhte Gesundheitsausgaben zur Pandemiebekämpfung und Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter anderem für ukrainische Schutzsuchende. Auch bei der sozialen Pflegeversicherung kommt es nominal zu einem Anstieg der Gesundheitsausgaben um 12,2 Prozent bedingt durch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Fürth. Für das Jahr 2022 beziffert das Bayerische Landesamt für Statistik die Gesundheitsausgaben im Freistaat auf rund 78,1 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um rund 3,5 Mrd. Euro oder nominal 4,7 Prozent. Pro Kopf belaufen sich die Ausgaben für Gesundheit im Jahr 2022 auf 5 885 Euro, ein Zuwachs um 218 Euro gegenüber dem Vorjahr. Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 zeigt sich ein nominaler Zuwachs der Gesundheitsausgaben um rund 20 Prozent. Diese starken Erhöhungen sind auch vor dem Hintergrund der allgemein hohen Inflation im Jahr 2022 einzuordnen (https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/preise_verdienste/preise/sg35_verbraucherpreisindex_langfristige_entwicklung-07-2024.pdf), die in Bayern im Jahresdurchschnitt 2022 7,1 Prozent betrug. Demnach bleibt die nominale Zunahme der Gesundheitsausgaben im Jahr 2022 um 4,7 Prozent hinter dem Anstieg der Verbraucherpreise in Bayern (Inflationsrate 7,1 Prozent) zurück.
Insbesondere die Gesundheitsausgaben bei den öffentlichen Haushalten und in der sozialen Pflegeversicherung wachsen im Jahr 2022 nominal stark um 12,8 Prozent bzw. 12,2 Prozent an. Neben den weiterhin erhöhten, wenngleich rückläufigen Ausgaben beim Gesundheitsfond zur Bekämpfung der Pandemie gibt es im Jahr 2022 einen starken Anstieg der Gesundheitsausgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das ist bedingt durch die erhöhte Anzahl ukrainischer Schutzsuchender nach dem Angriffskrieg der Russischen Föderation am 24. Februar 2022. Bis Ende Mai 2022 wurden die Gesundheitsleistungen für diese Gruppe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert, später dann im Rahmen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. In der sozialen Pflegeversicherung steigen die Ausgaben vor allem im Rahmen des Ausgleichsfonds, aus dem Ausgleichszahlungen für coronabedingte Einnahmerückgänge und Mehrausgaben finanziert werden.
Generell ist auch bei den anderen Ausgabenträgern nominal ein Anstieg der Gesundheitsausgaben zu beobachten. Einzige Ausnahme bilden die „Privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck“. Hier sinken die Gesundheitsausgaben im Jahr 2022 nominal um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund hierfür ist unter anderem eine Reform der Pflegeversicherung, welche dazu geführt hat, dass der Eigenanteil an den Pflegekosten durch höhere Zuschüsse geringer ausfällt.
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik – Foto: Hötzelsperger (RoMed-Klinik in Prien a. Chiemsee)