Gesundheit & Corona

Gastronom gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Geppert: „Gericht folgt unserer Auffassung, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht“ / „Versicherungen sollen Ansprüche der Versicherungsnehmer nunmehr vollumfassend zu erfüllen“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Urteil des Landgerichts München I, aufgrund dessen die Versicherung dem Kläger für die coronabedingte Schließung seines Betriebes die gesamte Versicherungssumme zahlen muss. DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Wir freuen uns, dass sich unser Mitglied Christian Vogler hier durchsetzen konnte. Wir sehen das Urteil als wegweisend an, folgt es doch unserer Auffassung, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht. Auch wenn abzuwarten ist, ob dieses Urteil in den höheren Instanzen Bestand halten wird, so ist es doch ein für unsere Gastronomen enorm wichtiges Signal. Aus diesem Grund wäre zu begrüßen, wenn die Versicherungswirtschaft das Urteil zum Anlass nimmt, ihre teilweise harte und abweisende Haltung zu überdenken und die Ansprüche der Versicherungsnehmer nunmehr vollumfassend zu erfüllen.“

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt!