Auf Antrag der Kreistagsfraktion der Freien Wähler informierten Kornelia Walter und Martina Eisgruber der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rosenheim beim Umweltausschuss am Dienstnachmittag, 20. Juli 2021 in einem Sachvortrag über den derzeitigen Stand des Bibermanagements.
Das Bayerische Bibermanagement gibt den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit dem Biber im Landkreis Rosenheim vor. Wesentlich sind die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) und das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem der Biber besonders geschützt ist. Das Bibermanagement beruht auf vier Säulen – der fachkundigen Beratung und Öffentlichkeitsarbeit durch die Biberberater (1), Präventivmaßnahmen, wie Flächenkauf und Einzelbaumschutz (2), Schadensausgleich durch die untere Naturschutzbehörde (3) sowie den Zugriff (4), also den Abfang mit anschließender Tötung oder den Direktabschuss.
Es kümmern sich sieben aktive, ehrenamtliche Biberberater, sowie die Fachkräfte der unteren Naturschutzbehörde um die Situation der Biber im Landkreis Rosenheim. Im Jahr 2020 gab es rund 200 Biberfälle: Dazu gehörten beispielsweise Gehölzschäden, verstopfte Durchlässe, Dammbauten mit Vernässungen, Dammentfernungen, Totfunde oder Abfanganträge. Der Landkreis Rosenheim engagiert sich stark im Bereich der Prävention und bietet Betroffenen kostenlos Unterstützung an. Die Ausgaben für die Präventionsmaßnahmen belaufen sich dabei jährlich auf 13.000 Euro. Zu den Maßnahmen gehören beispielweise die Zurverfügungstellung von Estrichmatten zum Ummanteln von Bäumen, Wöbra als Streichmittel für den Einzelbaumschutz oder Einbaumaterial für Dammdrainagen.
Biber-Entnahmen erfolgen in der Regel zwischen September und März und in speziellen Bereichen, wie Fischteichen oder Triebwerksanlagen auch ganzjährig. Im Jahr 2020 gab es insgesamt 34 Biber-Entnahmen und wurden 34 Totfunde festgestellt. Zu den natürlichen Todesursachen der Biber gehören eine hohe Jungensterblichkeit, Revierkämpfe und der Straßenverkehr. Über den Bayerischen Biberschadensfonds, der sich seit Januar 2021 in Bayern auf insgesamt 550.000 Euro beläuft, werden Schäden in der Land,- Forst- und Fischereiwirtschaft ausgeglichen. 2020 wurden im Landkreis Rosenheim rund 26.000 Euro ausgezahlt; im Jahr 2019 waren es ca. 30.000 Euro. Dies entspricht einem Ausgleich der Schäden von rund 73,6 Prozent im Jahr 2020 bzw. ca, 63 Prozent im Jahr 2019. Der Landkreis Rosenheim erstattet auch kleinere und private Schäden bis 50 Euro und geht hier mit gutem Beispiel voran, gewähren andere Landkreise keine Vorleistung und keine Übernahme des Eigenanteils.
Biberdämme dürfen nur dann beseitigt werden, sofern Biberburgen nicht beeinträchtigt sind. Der Einbau von Dammdrainagen sorgt für einen geregelten Abfluss und dient als Kompromiss zwischen den Interessen der Bewirtschafter und denen des Bibers. Für den Einbau von Dammdrainagen hat die Regierung von Oberbayern dem Landschaftspflegeverband Rosenheim e. V. einen Förderantrag im Umfang von 25.000 Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden weitere Förderanträge der Wasser- und Bodenverbände für den Mehraufwand bei der Gewässerhaltung durch den Biber genehmigt.
Bericht: Landratsamt Rosenheim
Foto: Rainer Nitzsche – Biberlandschaft am Bärensee bei Aschau i. Chiemgau