Natur & Umwelt

BGL: Sammelsystem stoffgleiche Nichtverpackungskunststoffe

Bestimmte Nichtverpackungskunststoffe (Hartplastik) aus privaten Haushalten können ab sofort kostenlos an fast allen Wertstoffhöfen im Landkreis Berchtesgadener Land abgegeben werden.

Bisher mussten Haushaltsgegenstände aus Kunststoff wie zum Beispiel Putzeimer, Gießkannen, Gartenstühle und Kinderspielzeug über die Restabfalltonne bzw. kostenpflichtig über die Sperrmüllfraktion entsorgt werden. Abfallberater Andreas Wurm betont: „Die Einführung der Getrenntsammlung von Nichtverpackungskunststoffen trägt zur stofflichen Verwertung der Kunststoffabfälle bei und schont somit Ressourcen für die Primärproduktion, weiterhin bedeutet dies auch eine Kostenersparnis für die Bürgerinnen und Bürger, da die Abgabe kostenfrei ist. Dies ist wieder ein wichtiger Schritt bei der Reduktion der Restabfallmenge.“

„Leider ist Kunststoff nicht gleich Kunststoff“, informiert der Fachbereichsleiter der Kommunalen Abfallwirtschaft, Thomas Hartenberger. „Die Art des Herstellungsverfahrens sowie die Additive entscheiden über die Form und die Eigenschaften des Kunststoffes (z.B. Härtegrad, Dichte, Feuchtigkeitsaufnahme und Wärmebeständigkeit). Winzige Mengen von zugesetzten Substanzen reichen aus, um die Eigenschaften eines Kunststoffes komplett zu verändern. Unterschiedliche Kunststoffarten können dann beim Recycling nicht ohne Probleme zusammengemischt werden“. Aktuelle Verwertungswege werden nur in Einzelstoffarten wirtschaftlich betrieben, so dass der Markt aktuell nur Verwertungs- und Recyclingprozesse für die Kunststoffe aus Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS) qualitativ darstellt. Daher wird die Einführung der Sammlung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis auf diese Kunststoffarten (PP, PE und PS) beschränkt.

Andere Kunststoffarten werden vorläufig nicht gezielt gesammelt und verbleiben weiterhin im Restabfall. „Um sowohl umweltgünstig als auch in wirtschaftlich vertretbarer Weise sammeln zu können, bitten wir alle BürgerInnen Fremdgegenstände, z.B. Metallachsen oder Styropor, vor Abgabe am Wertstoffhof zu entfernen und ihre Plastikgegenstände etwas zu verkleinern“, ergänzt Abfallberater Andreas Wurm.

Um welche Kunststoffart es sich bei einem wegzuwerfenden Gegenstand handelt, verrät in vielen Fällen der Recyclingcode, der auf den Kunststoffgegenständen aufgedruckt ist. Das Personal auf den Wertstoffhöfen hilft gerne weiter, wenn etwas unklar sein sollte.

Container stehen an folgenden Wertstoffhöfen bereit: Laufen (Firma Schauer), Saaldorf-Surheim, Freilassing (Firma Pletschacher), Teisendorf, Ainring, Anger, Piding, Bad Reichenhall, Bischofswiesen-Winkl (Deponie), Berchtesgaden, Schönau am Königssee (Firma Maltan) und Marktschellenberg

Angenommen werden z.B. Haushaltseimer, Küchensiebe, Schüsseln, Frischhalteboxen, Kunststoffmehrwegteller, Kochutensilien, Wannen, Gießkannen, geleerte Kanister (keine Verpackungskanister), Wäschekörbe, Klappboxen, Kunststofffässer, Kunststofftonnen, Gartenmöbel (ohne Stoff, ohne Metall, kein Polyrattan), Blumenkästen, leere Getränkekisten, Kinderspielzeug ohne Metall und ohne elektrische Bauteile, aufblasbare Planschbecken, usw.

Große Kunststoffgegenstände wie Stühle, Fässer usw. sind auf eine Kantenlänge von maximal 0,80 m zu zerkleinern. Metallteile sind zu entfernen. Größere und nicht zerlegbare Gegenstände gehören in den Sperrmüll.

Nicht angenommen werden z. B. Kunststoffe aus PVC, Kunststoffverbunde aus verschiedenen Kunststoffen (Schulranzen, Teppiche, Bodenbeläge, usw.), Folien, Planen, Zelte, Gummigegenstände, Plexiglas, Videokassetten, Musikkassetten, Disketten, Kindersitze (Auto/Fahrrad), Ski, Snowboards, Skischuhe, Gartenmöbel aus Polyrattan, PVC-Fenster bzw. Rahmen, Isoliermaterialien wie Styropor), Elektrogeräte, usw.

Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen (Folien, Joghurtbecher, Müsliriegelverpackungen etc.) werden bereits seit mehreren Jahren über den Gelben Sack durch die Dualen Systeme gesammelt und stofflich verwertet. Diese Sammlung betrifft lizensierte Verkaufsverpackungen. Hierbei ändert sich nichts.

Fragen zum Thema stoffgleiche Nichtverpackungskunststoffe beantwortet die Abfallberatung telefonisch unter 08651 773-503 oder per E-Mail an abfallberatung@lra-bgl.de.

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es unter www.abfallwirtschaft-bgl.de und in der kostenlosen BGL-AbfallApp.

Bericht und Foto: LRA BGL

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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