Corona-Pandemie / Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021 / vorsichtige Öffnung von Schulen und Kitas ab 22. Februar 2021
In der zweiten Welle der Corona-Pandemie sind Deutschland und Bayern vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten bislang verschont geblieben. Der Pandemieverlauf seit Herbst letzten Jahres hat dabei gezeigt: Hierfür braucht es entschlossenes staatliches Handeln und das umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Dank der breiten Unterstützung der Maßnahmen durch die bayerische Bevölkerung ist viel erreicht worden. Eine Überlastung der Intensivstationen in den bayerischen Krankenhäusern konnte erfolgreich verhindert werden. Nachdem der exponentielle Anstieg der Infektionen zunächst gebremst wurde und die Infektionszahlen zu Jahresbeginn auf hohem Niveau verblieben, ist mittlerweile in weiten Teilen Bayerns ein beständiger Rückgang an Neuinfektionen zu verzeichnen. Auch bei der Intensivbettenbelegung gibt es eine leichte Entlastung. Der ansteigende Impfschutz für die besonders vulnerablen Gruppen führt hier zu einem weiteren Rückgang der Infektionen und Todesfälle. Zugleich sollen immer größere Teile der Bevölkerung ein Impfangebot erhalten.
Trotz dieser Erfolge ist aber weiter Vorsicht geboten. Deutlich ansteckendere Virusmutationen, aber auch zu viele Kontaktmöglichkeiten können das Infektionsgeschehen jederzeit wieder anfachen und eine dritte Welle erzeugen. Die Rückkehr eines exponentiellen Wachstums muss verhindert werden.
Die Staatsregierung setzt deshalb den bewährten Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. Angesichts des derzeit stabilen Rückgangs der Infektionszahlen können aber erste Öffnungsschritte vor allem bei Schulen und der Kindertagesbetreuung eingeleitet werden. Oberstes Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Ministerrat die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021 beschlossene Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen und betont, dass für alle weiteren Öffnungsschritte der Grundsatz „Vorsicht mit Perspektive“ gelten muss.
• Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäne-Verordnung werden dementsprechend jeweils bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert.
Darüber hinaus beschließt der Ministerrat folgende weitere Maßnahmen:
a. Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
b. Schulen:
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.
Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden analog behandelt.
c. Kinderbetreuungseinrichtungen:
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.
Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.
d. Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
e. Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.
• Test- und Maskenkonzept für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Zusätzliche Testungen sowie ein höherer Schutzstandard bei Masken sind geeignete Maßnahmen, um die Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten. Hierzu haben die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege, des Innern, für Sport und Integration, für Unterricht und Kultus sowie für Familie, Arbeit und Soziales ein Testkonzept für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts sind Selbsttests. Sobald diese zur Verfügung stehen, wird das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der Bayerischen Teststrategie regelmäßige Reihentestangebote.
Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden medizinische Masken („OP-Masken“) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).
Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.
• Unterstützungskonzept für Kinder und Jugendliche
Corona-bedingte Einschränkungen betreffen besonders Kinder und Jugendliche. Diese konkreten Auswirkungen sollen untersucht und soweit möglich durch ergänzende gesundheits-, sozial-, jugend- und bildungspolitische Maßnahmen aufgefangen werden. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden in Abstimmung mit den weiteren fachlich betroffenen Ressorts ein Konzept erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt werden können.
• Testkonzept Krankenhäuser
Bei der Entlassung von Patienten aus Krankenhäusern gilt es im Interesse des Infektionsschutzes, insbesondere auch bei der (Rück-)Verlegung von Patienten in vulnerable Einrichtungen, niederschwellige Testangebote zu schaffen.
Die bayerischen Krankenhäuser sollen Patienten, die entlassen oder verlegt werden, zukünftig verstärkt über Corona-Testmöglichkeiten informieren und für deren Bedeutung für die Infektionsprävention sensibilisieren. Für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt in besonders gefährdete Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zurückkehren, organisiert das Krankenhaus zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung ein niederschwelliges Testangebot mit Antigen-Schnelltests. Letztere Verpflichtung besteht nur, wenn der Krankenhausaufenthalt mindestens fünf Kalendertage betragen hat.
• Bayerische Impfkommission
Eine neue Bayerische Impfkommission soll in Kürze am Klinikum der Universität München (LMU) angesiedelt werden. Dort sind die notwendigen Fachdisziplinen auf höchstem wissenschaftlichen Niveau angesiedelt, um gegebenenfalls die medizinisch-fachlich schwierigen Impfentscheidungen zu fällen.
Die Bayerische Impfkommission soll – wie in der neuen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen – sachgerechte und medizinisch fundierte Einzelfallentscheidungen zur Impf-Priorisierung treffen. Bürgerinnen und Bürger, die der Ansicht sind, ihre Erkrankung sei in der Verordnung nicht angemessen abgebildet, können hierzu einen Antrag stellen
Damit wird eine Lücke bei der Impf-Priorisierung geschlossen. Die Coronavirus-Impfverordnung benennt zwar zahlreiche Krankheitsbilder, die zu einer Impfung in der jeweiligen Priorisierungsstufe berechtigen. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Da auch weitere, teilweise seltene Krankheiten ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Erkrankung bergen, bedarf es im Einzelfall einer konkreten ärztlichen Prüfung. Die Bayerische Impfkommission wird dann für bisher nicht priorisierte Berechtigte ein ärztliches Attest erstellen, mit dem sie sich zur Impfung anmelden können.
Die Kommission besteht aus drei Ärzten, einer Juristin und eine Vertreterin aus dem Bereich der Ethik. Sie werden von einer Geschäftsstelle mit fünf Mitarbeitern unterstützt. Der Einsatz der Impfkommission ist zunächst bis Ende September befristet. Über die Arbeit und die Aufgaben der neuen Kommission wird eine Informationskampagne aufklären.