Land- & Forstwirtschaft

BBV: Weidetierhaltung muss geschützt werden

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Vom 2. bis 6. Dezember 2024 tagt der Ständige Ausschuss der Berner Konvention in Straßburg. Auf der Tagesordnung: Der Schutzstatus des Wolfes. Der Bayerische Bauernverband appelliert an die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention, dem Vorschlag der Europäischen Union zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes zuzustimmen. „Diese Maßnahme ist unverzichtbar, um die Weidetierhaltung zu sichern und ein Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur zu gewährleisten“, sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands und Mitglied des Europäischen Parlaments.

„Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass der Wolfsbestand in Deutschland und Europa nicht mehr gefährdet ist. Der Vorschlag, den Wolf von Anhang II („streng geschützte Tierarten“) auf Anhang III („geschützte Tierarten“) der Berner Konvention zu verlegen, ist ein notwendiger Schritt. Er würde den Vertragsstaaten endlich die nötige Flexibilität geben, auf die steigenden Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu reagieren und praxistaugliche Lösungen umzusetzen,“ erklärt Köhler.

„Weidetiere können allein mit Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichend vor Wolfsübergriffen geschützt werden. Neben einem schnellen Reaktionsmanagement bei Übergriffen brauchen wir vor allem vorbeugenden Herdenschutz durch eine deutliche Reduzierung des Wolfsbestandes in Deutschland. Allein in der EU wurden im vergangenen Jahr über 65.000 Nutztiere durch Wolfsangriffe getötet. Diese Zahlen sind ein klares Signal, dass wir handeln müssen,“ so Köhler und unterstreicht die Position des Bayerischen Bauernverbands: „Wir fordern eine umfassende Regulierung des Wolfsbestandes.“ Die Position des BBV beinhaltet:

  • Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie.
  • Die Verankerung eines einfachen, praxistauglichen und rechtssicheren Verfahrens zum Abschuss von übergriffigen Wölfen.
  • Die vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts in Deutschland hinsichtlich der Ausnahmen vom strengen Artenschutz.
  • Die unverzügliche Meldung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland an die Europäische Kommission.

Die Entscheidung über den Vorschlag der EU liegt nun beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention. „Wir rufen die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention dazu auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden. Die Weidetierhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Kulturlandschaft und muss gegen die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes geschützt werden“, appelliert Köhler.

Bericht und Foto: BBV / Margot Noyelle

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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