Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, hat die Entscheidung begrüßt, den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zunächst nicht im Bundeskabinett zu behandeln. Zugleich verwies sie auf die gemeinsame Initiative der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, die den Bund in einem Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramts eindringlich aufgefordert hatten, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
„Es ist ein wichtiges Signal, dass der Gesetzentwurf zunächst von der Tagesordnung genommen wurde. Jetzt muss die Zeit genutzt werden, um ihn grundlegend zu verbessern. Naturschutz und Ernährungssicherung sind keine Gegensätze. Wer aber dem Naturschutz allein ein überragendes öffentliches Interesse zuschreibt, verschiebt das notwendige Gleichgewicht zulasten unserer Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Das können wir nicht akzeptieren“, betonte Kaniber, die auch Vorsitzende der deutschen Agrarministerkonferenz (AMK) ist.
Kaniber sieht im Gesetzentwurf erhebliche Risiken für die Zukunft der heimischen Land- und Forstwirtschaft. „Wer Nutzungskonflikte weiter verschärft und immer mehr Flächen bindet, nimmt den Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten und schwächt ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Ministerin warnte davor, die ohnehin knappen land- und forstwirtschaftlichen Flächen weiter unter Druck zu setzen. Bayerns Bäuerinnen und Bauern produzierten hochwertige Lebensmittel, pflegten die Kulturlandschaft und leisteten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Natur-, Klima- und Artenschutz: „Gerade weil unsere Landwirtschaft Teil der Lösung ist, dürfen wir ihr nicht immer neue Hürden in den Weg stellen. Wer die heimische Produktion schwächt, gefährdet auf Dauer auch die Versorgungssicherheit und die regionale Wertschöpfung.“
Nach Einschätzung der Länder würde der Gesetzentwurf tief in die Systematik des Bundesnaturschutzgesetzes eingreifen. Die vorgesehene Einstufung bestimmter Naturschutzbelange als „überragendes öffentliches Interesse“ könnte dazu führen, dass land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren regelmäßig zurückstehen müssten. Hinzu kämen neue Gebietskulissen der sogenannten natürlichen Infrastruktur, ein höherer Kompensationsbedarf sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand mit längeren Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Mit Blick auf die aktuelle weltpolitische Lage unterstrich die Ministerin die Bedeutung einer starken heimischen Lebensmittelproduktion. „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Landwirtschaft für unsere Versorgungssicherheit ist. Ernährungssicherung, Naturschutz und wirtschaftlich tragfähige Betriebe gehören zusammen. Dieses Gleichgewicht muss sich auch im Bundesrecht widerspiegeln. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit den anderen unionsgeführten Agrarressorts dafür ein, dass der vorliegende Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht weiterverfolgt wird.“
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Archiv-Foto: Hötzelsperger


