Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut für kleinere Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. So sieht es das novellierte Bundesfernstraßenmautgesetz vor. Betroffen von der Regelung sind auch Betriebe des Gartenbaus wie zum Beispiel Friedhofsgärtnereien oder Innenraumbegrüner sowie Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues – kurz GaLaBau. Denn die Bundesregierung plant nicht, sie über die sogenannte Handwerkerklausel von der Mautpflicht auszunehmen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sieht in dieser vorgesehenen Ausgestaltung der erweiterten Lkw-Mautpflicht eine eklatante und unzulässige Ungleichbehandlung. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau-Betriebe gegenüber Handwerksbetrieben derartig benachteiligt werden sollen. Die Bundesregierung muss hier dringend handeln und die Ungleichbehandlung abstellen!“, kritisierte Kaniber die Pläne des Bundesverkehrsministeriums.
Die Pläne sehen unter anderem vor, Fahrzeuge von Handwerksbetrieben von der Ausweitung der Mautpflicht auszunehmen – sofern sie in der Ausnahme-Liste des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) stehen. Betriebe des Gartenbaus sind allerdings in der betreffenden Liste bisher nicht enthalten. „Dass sich ausgerechnet das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium einer Ausnahme für gärtnerische Betriebe verweigert, ist völlig unverständlich. Der Gartenbau darf nicht als Melkkuh für den Bundeshaushalt missbraucht werden“, so die Ministerin.
Die Liste des BALM ist abschließend. Sie enthält alle Gewerbe, die laut Handwerksordnung (HwO) als Handwerk oder handwerksähnlich gelten sowie Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Dazu Landwirtschaftsministerin Kaniber: „Betriebe des Gartenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus erzeugen mit handwerklicher Arbeit Pflanzen, Lebensmittel oder gestalten Gärten und Freizeitanlagen. Aber ihr Material- oder Maschinentransport soll in Kürze nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums mautpflichtig werden. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Hötzelsperger